EU EAA
18. Juli 2022 10:35 Uhr | Dr. Ulrich Kampffmeyer | Permalink
Barrierefreiheit ist wieder ein Thema. Am 28.06.2022 trat der European Accessibility Act (EAA) von 2019 in Kraft, den alle EU-Mitgliedsstaaten nunmehr umsetzen müssen. übernehmen. Die EAA-EU-Richtlinie sieht vor, dass bis 2025 alle privaten Unternehmen die Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit vollständig erfüllen müssen. Allen Verbraucherinnen und Verbrauchern müssen dann die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu digitalen Angeboten geboten werden – ob nun mit oder ohne beliebige Behinderung. Die Vorgabe muss nun in nationales Recht überführt werden. Für die Unternehmen kommen dabei eine Reihe neuer Anforderungen zu, die umzusetzen sind.
Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Bei dem Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit handelt es sich um eine Richtlinie, die das Funktionieren des Binnenmarktes für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen durch die Abschaffung unterschiedlicher Vorschriften in den Mitgliedstaaten verbessern soll.
Vorteile für Unternehmen:
- Einsparungen durch gemeinsame Vorschriften für die Barrierefreiheit in allen EU-Ländern
- vereinfachter grenzübergreifender Handel
- mehr Marktchancen für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen
Vorteile für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen:
- größeres Angebot an barrierefreien Produkten und Dienstleistungen
- barrierefreie Produkte und Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigeren Preisen
- weniger Hindernisse beim Zugang zu Verkehrsmitteln, Bildung und offenem Arbeitsmarkt
- mehr Arbeitsplätze mit Anforderungen an Fachwissen im Bereich Barrierefreiheit
Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit kann hier https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L0882 heruntergeladen werden. Aber es ist auch davon auszugehen, dass es wieder nationale Sonderlocken geben wird. Und der Aufwand für die Umsetzung wird nicht zu unterschätzen sein – sieht man sich die Liste der betroffenen Geräte und Software-Lösungen an.
Betroffene Produkte und Dienstleistungen
Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit behandelt Produkte und Dienstleistungen‚ die für Menschen mit Behinderungen als besonders wichtig eingestuft wurden und für die am wahrscheinlichsten unterschiedliche Anforderungen an die Barrierefreiheit in den einzelnen EU-Ländern gelten.
Die Kommission hat Interessenträger und Experten für Barrierefreiheit konsultiert und dabei den im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgelegten Verpflichtungen Rechnung getragen. Zu den im Rechtsakt behandelten Produkten und Dienstleistungen zählen:
- Computer und Betriebssysteme
- Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
- Smartphones
- Fernsehgeräte für digitale Fernsehdienste
- Telefondienste und dazugehörige Geräte
- Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten wie Fernsehsendungen und damit verbundenen Verbraucherendgeräten
- Dienstleistungen im Bereich Flug-, Bus-, Bahn- und Schiffsverkehr
- Bankdienstleistungen
- E-Books
- elektronischer Geschäftsverkehr