ERV-AusbauG

13. Dezember 2021 09:11 Uhr  |  Dr. Ulrich Kampffmeyer  |  Permalink


Kommt die Digitalisierung jetzt auch endlich mal in Deutschland an? Elektronische Kommunikation und elektronische Aktenführung sind in vielen europäischen Staaten bereits Standard. Manche vertrauen einfach auf Standard-E-Mail-Versand, andere haben größere Hürden aufgebaut. Der Zustellnachweis ist hier das Thema.

Zumindest zwischen Anwälten, Gerichten und ähnlichen Organisationen gilt ab 1.1.2022 der elektronische Rechtsverkehr entsprechend §130d ZPO. Durch das ERV-Ausbaugesetz (ERV-AusbauG; ERV steht für Elektronischer Rechtsverkehr) vom Oktober 2021 soll der Teilnehmerkreis erheblich erweitert werden – und irgendwie sollen auch „Normalsterbliche“ in den Genuss dieser Regelungen kommen, auch wenn das Gesetz auf den professionellen Rechtsverkehr zielt. Es geht generell um Anpassungen und Änderungen der Formvorschriften, wie sie in §130 ZPO schon immer die Gemüter bei elektronischer Akte, Vorgangsbearbeitung, Aufbewahrung, Kommunikation und Dokumentenaustausch bewegt (oder nicht bewegt) haben.

Neben die bisherigen zugelassen Austauschverfahren mittels De-Mail (hat sich erledigt), beA besonderes Anwaltspostfach, beN Notarpostfach und BeBPo Behördenpostfach sollen nun auch das eBO elektronische Bürger- und Organisationenpostfach und das OZG Nutzerkonto nach dem Onlinezugangsgesetz treten, später auch noch das KPF Kanzleipostfach und das beSt Steuerberaterpostfach (sind das nicht alles schöne Abkürzungen und Akronyme, die im Behördendeutsch so richtig Spaß machen). Speziallösungen und qualifizierte Signaturen allerorten. Anstelle der QualSig kann aber auch bei Anwälten der VHN Vertrauenswürdige Herkunftsnachweis dienen.

Das ERV-Ausbaugesetz beinhaltet zahlreiche Änderungen an ZPO-Paragraphen, die die Formvorschriften sowie besonders die Zustellungswege und die Zustellnachweise betreffen. Das papiergebundene Einschreiben mit Rückschein per Brief hat zukünftig ausgedient (rein theoretisch). Begriffe wie „zuverlässiger Empfänger“ – „Trusted“ ist hier der Schlüsselbegriff – finden sich im ERV-Ausbaugesetz mehrfach. eEB elektronische Empfangsbestätigung zum Nachweis des fristwahrenden Eingangs ist ebenfalls ein schönes Akronym für den Beratersprech.

Als Format wird weiterhin PDF vorgeschrieben, wenn auch nicht explizit PDF/A (was sinnvoll wäre). Der Begriff der „Bearbeitbarkeit“ nach § 130a, 2 war bisher unbestimmt und ist als verbindliche Formvorschrift wie folgt gefasst:

Das formbedürftige elektronische Dokument muss im konkreten Einzelfall durch das Gericht, bei dem der Schriftsatz eingereicht wurde,

  • ohne wesentliche zusätzliche Aufwände durch das Gericht mit den hierfür vorgesehenen technischen Mitteln (insbesondere mit dem Fachverfahren bzw. der eAkten-Software des Gerichts) zu verarbeiten sein.
  • Verarbeiten bedeutet dabei:
    • die Darstellung,
    • die Möglichkeit der inhaltlichen Kenntnisnahme und
    • die Möglichkeit der Hinzufügung zur Gerichtsakte (durch Ausdruck oder durch Speicherung),
    • sowie die Möglichkeit der unveränderten Weiterleitung an die übrigen Verfahrensbeteiligten.

Viel einfacher wird das alles nicht. „Normale“ elektronische Kommunikationstechniken wie E-Mail sind weiterhin außen vor. Wie das Ganze dokumentiert, aufbewahrt und archiviert werden soll, ist auch noch nicht ganz klar, denn irgendwie muss man aus den Kommunikationslösungen ja den Weg in elektronische Akten (… die es natürlich überall gibt, hüstel …), moderne Fachverfahren mit Vorgangssteuerung und von dort in Records-Management- und Archivsysteme finden. So lange personenbezogene, verfallende Signaturzertifikate beteiligt sind, ist halt etwas mehr Aufwand zu betreiben (… hüstel …). Vielfach wird es beim Ausdrucken und Transport in der Gittermappe auf dem Wägelchen bleiben.

Weitere Literatur und Quellen zum Thema:

ERV-Ausbaugesetz vom 05.10.2021 im Bundesgesetzblatt vom 11.10.2021 https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//%5b@attr_id=%27bgbl121s4607.pdf%27%5d#bgbl%2F%2F%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s4607.pdf%27%5D__1638987952275

Regierungsbegründung vom 13.04.2021 https://dserver.bundestag.de/btd/19/283/1928399.pdf

Benedikt Windau im zpoblog.de zum ERV-AusbauG https://www.zpoblog.de/zustellung-erv-ausbaugesetz-automatische-empfangsbestaetigung/

Henning Müller auf ervjustiz.de zu den Formvorschriften https://ervjustiz.de/formvorschriften-im-elektronischen-rechtsverkehr-ab-dem-1-1-2022

Dr. Ulrich Kampffmeyer

Curriculum auf Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Kampffmeyer

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