EU Data Act & EU Data Governance Act
11. November 2021 11:40 Uhr | Dr. Ulrich Kampffmeyer | Permalink
Die EU bereitet ein Gesetz, den Data Act, vor, das es erleichtern soll, Cloud-Anbieter zu wechseln. Bisher sieht es bei der Interoperabilität von Cloud-Plattformen und Lösungen schlecht aus, da jeder Anbieter die Kunden auf seiner eigenen Plattform halten will. Je mehr Daten in der Cloud gespeichert sind, werden Download und Wechsel aufwändiger bis fast unmöglich.
Ein Entwurf des Data Act wurde geleakt. Der erste Entwurf wurde wegen Abstimmungsmängeln mit dem Data Governance Act verworfen und wurde in diesem Prozess öffentlich.
Der Data Act beinhaltet Regeln, die den einfachen Wechsel zwischen Cloud-Anbietern ermöglichen soll. Hierzu will die Kommission Mindestanforderungen und einen technischen Standard definieren.
Die technischen Spezifikationen wie APIs, Schnittstellen, Prozesse und Formate werden nicht Bestandteil des Gesetzes werden, sondern sollen durch Normungs- und Industriegremien geschaffen werden. Interoperabilitätsanforderungen sollen aber für bestimmte Anwendungsfälle dennoch bindend festgelegt werden.
Der Data Act ist Bestandteil der „European Data Strategy„, die einheitliche, durchgängige Regeln für die verbesserte Nutzung von Daten schaffen soll. Hier entsteht auch der „European Data Governance Act„, der europäische Datenzentren voranbringen soll. Es sollen für solche Daten gesicherte Bereiche geschaffen werden. Zielgruppe sind öffentlich-rechtliche Organisationen, Behörden, Verwaltungen und Regierungsstellen, die in sicheren Umgebungen daten zu Gesundheit, Mobilität, Umwelt, Landwirtschaft und Verwaltung bereitstellen sollen. Hierdurch sollen erhebliche Kosteneinsparungen und die Hebung von Effizienzpotentialen möglich werden. Der Data Governance Act soll aber auch Unternehmen zur Weitergabe bestimmter Daten in Krisensituationen wie aktuell mit Covid-19 verpflichten.