Smart mobile eID-Gesetz beschlossen
20. Mai 2021 17:17 Uhr | Dr. Ulrich Kampffmeyer | Permalink
Am 20. Mai hat der Bundestag dem Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät (Entwurf 19/28169 https://bit.ly/3uaUigM) zugestimmt (https://bit.ly/3vaePn5). Damit bekommt die eID in Deutschland jetzt hoffentlich etwas mehr Akzeptanz, nach dem sie auf dem nPA neuen Personalausweis kaum zum Einsatz gekommen ist. Sicherheitsbedenken sollen durch das zweistufige Absicherungssystem des elektronischen Identitätsnachweises mit sechsstelliger Geheimnummer zusammen mit dem Personalausweis gelöst sein. Datenschutzbedenken in Bezug auf die Speicherung bestehen aber weiterhin. Offen ist auch weiterhin die Privilegierung von Nutzern von Smartphones und die Abkopplung von Menschen, ohne solche Geräte – 2-Klassen-Gesellschaft halt.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass durch OZG nun zahlreiche Dienstleistungen über Portale mittels der neuen Funktion genutzt werden können und damit Anreize für die Bürger zum Einsatz der eID geschaffen werden: die „Digitalscheu“ soll dadurch überwunden werden. Ein Fortschritt, allerdings nur ein kleiner auf einem steinigen, noch langen Weg. eGovernment in Deutschland ist noch in verkrusteten Verwaltungsstrukturen, statischen Aktenplänen und Verordnungen aus der Papierwelt gefangen. Von der digitalen Infrastruktur noch ganz zu schweigen. Immerhin dürfte die Fax-Maschine inzwischen zum ausgemusterten, alten Eisen der Behörden gehören (https://bit.ly/33DuWNE).
Vor dem Einsatz des neuen mobilen Ausweises auf dem Smartphone ist erstmal weitere Bürokratie angesagt: man benötigt eine neuen Karte mit eID, die dann 10 Jahre gelten soll. Das Gesetz tritt am 1. September 2021 in Kraft. Bis dahin gilt es die ganzen bürokratischen Vorbereitungen zu treffen. Ob die gewünschten Effekte erreicht werden, wird man dann erst in zwei, drei Jahren sehen. Aktuell wird es der Digitalisierung nicht helfen.