DDG Digitale Dienste Gesetz
28. April 2023 08:24 Uhr | Dr. Ulrich Kampffmeyer | Permalink
Deutschland muss bis zum 17.2.2024 die europäische Verordnung DSA Digital Services Act umsetzen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32022R2065). Der Entwurf für das DDG Digitale Dienste Gesetz liegt inzwischen vor. Es ersetzt das NetzDG Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken; erst im Dezember 2022 erneuert und ergänzt) und das TMG Telemediengesetz (zuletzt ergänzt 2021). In dem Gesetz wird auch geregelt, welche Behörde die Plattform-Aufsicht und wo die DSC Digital Service Coordinators angesiedelt werden. DSCs dienen als zentrale Beschwerdestellen.
„Das Gesetz über digitale Dienste (DSA, in Deutschland DDG) wird die inzwischen 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie ergänzen und Teile von ihr aktualisieren. Es sieht einheitliche horizontale Regeln zu Sorgfaltspflichten und Haftungsausschlüssen für Vermittlungsdienste (wie etwa Online-Plattformen) vor und soll damit zu einem sicheren, vorhersehbaren und vertrauenswürdigen Online-Umfeld und einem reibungslosen Funktionieren des EU-Binnenmarkts für Vermittlungsdienste beitragen.
Dazu gehört auch, dass die Verfahren zur Meldung und unverzüglichen Entfernung illegaler Inhalte künftig europaweit einheitlich ausgestaltet werden. Hinzu kommen zusätzliche Sorgfaltspflichten für sehr große Online-Plattformen.“