Gesetzentwurf „Elektronische Verwaltung“
6. Dezember 2012 16:00 Uhr | Dr. Ulrich Kampffmeyer | Permalink
Die Bundesregierung hat am 4.12.2012 einen Gesetzentwurf „zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ (17/11473) vorgelegt. Ziel ist durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern.
Das Gesetz (Entwurf in der Version vom 14.11.2012 http://bit.ly/UuRrIM) solle dadurch „über die föderalen Ebenen hinweg Wirkung entfalten“ und Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Dies trage auch zur Schonung natürlicher Ressourcen bei. Laut der Vorlage sollen „medienbruchfreie Prozesse vom Antrag bis zur Archivierung“ möglich werden. Die Anwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnik in öffentlichen Verwaltungen innerhalb staatlicher Institutionen und zwischen ihnen sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgern beziehungsweise Unternehmen soll verbessert und erleichtert werden. Dies müsse mit Veränderungen in den Geschäftsprozessen der öffentlichen Verwaltung einhergehen. Es sollen „medienbruchfreie Prozesse vom Antrag bis zur Archivierung“ möglich werden. Dabei sollen „nutzerfreundliche, ebenenübergreifende Verwaltungsdienstleistungen ,aus einer Hand‘" angeboten und Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.
Eine Woche später, am 10.12.2012, hatte es eine ähnliche Gesetzesvorlage in der Schweiz zu GEVER gegeben. Im Gegensatz zur schweizer Vorlage ist der deutsche Entwurf mit Themen wie De-Mail und Verwendung von Signaturen "überlastet". Der deutsche Gesetzesentwurf bildet den gesetzlichen Rahmen für das Organisationskonzept elektronische Verwaltungsarbeit, von dem bereits mehrere Dokumente vorliegen ( http://bit.ly/OkeVa ). Der Schweizer Gesetzesentwurf verankert die Arbeit mit der elektronischen Akte (GEVER neu).