EU Data Governance Act

3. Juni 2022 11:18 Uhr  |  Dr. Ulrich Kampffmeyer  |  Permalink


Die Europäische Kommission hat den Data Governance Act veröffentlicht, der ab 24.09.2023 in Europa gültig wird: VERORDNUNG (EU) 2022/868 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt).

Allein die Erläuterung des Gesetzes in der Einleitung ist 17 Seiten lang; der Gesetzestext noch einmal 25 Seiten. Sehr viele und zum Teil sehr unterschiedliche Regularien wurden in dieses Gesetz gepackt (deutsche Version https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32022R0868).

In der europäischen Richtlinie geht es um die Harmonisierung des DSM Digital Single Market. Es sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden und der Datenaustausch in der Europäischen Union gefördert werden. Dies ist auch wichtig für die Frage, wo Daten verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Zwar gibt es weiterhin zahlreiche Einschränkungen für bestimmte Datenkategorien, besonders der öffentlichen Hand und des Sicherheitsbereiches, jedoch können Organisationen und Unternehmen ihre Daten fast beliebig innerhalb der EU verarbeiten und speichern. Wesentlich im Gesetz ist auch die Verbesserung der Zugriffmöglichkeiten für den Zugriff auf Daten der öffentlichen Verwaltung. Hinzu kommen Vorgaben für die Netzneutralität. Auch das Thema Datenschutz wird berührt. Es wird ein europäischer Dateninnovationsrat eingesetzt, der die Weiterentwicklung der Datennutzung in Europa steuern und fördern soll.

Es bleibt etwas über ein Jahr für die Umsetzung und Anpassung nationaler Gesetze.

Dr. Ulrich Kampffmeyer

Curriculum auf Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Kampffmeyer

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