DMA & DSA
26. März 2022 14:51 Uhr | Dr. Ulrich Kampffmeyer | Permalink
Mit einem für EU-Direktiven typischen „länglichen“ Titel „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor (Gesetz über digitale Märkte, GDM), im Englischen „Digital Markets Act (DMA)“ wurde der DMA in den EU-Gremien nun festgezurrt. Man rechnet damit, dass der Digital Markets Act noch dieses Jahr, wahrscheinlich im Oktober, in Kraft tritt. Der DMA betrifft mit seinen mühsam ausgehandelten Konditionen nur eine Handvoll internationaler Anbieter wie Alphabet (Google), Amazon, Apple oder Meta (Facebook), vielleicht auch AliBaba und TikTok. Die vergleichbaren europäischen (und anderen Anbieter) sind zu „klein“, um von den Regelungen betroffen zu sein.
DMA Digital Markets Act
Kern der DMA-Regelungen sind die Einschränkungen von personalisierter Werbung und Selbstbevorzugung. Letzteres ist besonders bei der Bewerbung von eigenen Angeboten auf Plattformen wie Amazon interessant um einen faireren Wettbewerb zu ermöglichen. Auch das Thema „Apps“ herunterladen wird reguliert. Die „Gatekeeper“ müssen u.a. Dritten in bestimmten Situationen die Zusammenarbeit mit ihren eigenen Diensten erlauben, es ihren gewerblichen Nutzern ermöglichen, auf die Daten zuzugreifen, die sie bei der Nutzung der Gatekeeper-Plattform generieren, den Unternehmen, die auf ihrer Plattform Werbung betreiben, die Instrumente und Informationen zur Verfügung stellen, die sie brauchen, um eine eigene, unabhängige Überprüfung ihrer Werbung auf der Gatekeeper-Plattform vornehmen zu können, und es ihren gewerblichen Nutzern ermöglichen, ihr Angebot zu bewerben und Verträge mit ihren Kunden außerhalb der Gatekeeper-Plattform abzuschließen. Die Gatekeeper dürfen nicht mehr Dienstleistungen und Produkte, die der Gatekeeper selbst anbietet, gegenüber ähnlichen Dienstleistungen oder Produkten, die von Dritten auf der Plattform des Gatekeepers angeboten werden, in puncto Reihung bevorzugt behandeln, Verbraucher/innen daran hindern, sich an Unternehmen außerhalb ihrer Plattformen zu wenden, und Nutzer/innen daran hindern, vorab installierte Software oder Apps zu deinstallieren, wenn sie dies wünschen.
Die Gatekeeper können bei Verstößen durch kräftige Sanktionen getroffen und zu hohen Strafen verurteilt werden.
DSA Digital Services Act
Das zweite ebenfalls aus dem Maßnahmenkatlog der EU von 2020 stammende Gesetz über digitale Dienste trägt einen langen Titel: „Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste, GDD) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG„. Im Englischen Digital Services Act (DSA).
Der EU-DSA zielt auf die Wettbewerbsfähigkeit europäischer, kleinerer Plattformen und soll auch mittelständischen Unternehmen und Start-Ups eine bessere Chance einräumen. Es gilt für vermittelnde Online-Dienste, abgestuft nach Vermittlungsdiensten, Hosting-Diensten, kleineren und mittleren Online-Plattformen sowie sehr großen Online-Plattformen.
Der Katalog der neuen Verpflichtungen ist recht lang und generiert vorrangig bei den Online-Plattformen zusätzlichen Aufwand zur Transparenzsicherstellung. Dies betrifft z.B. Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Waren, Dienstleistungen und Inhalte, die Rückverfolgung gewerblicher Anbieter, Schutzvorrichtungen für die Nutzer und transparente Moderation auf Plattformen, Erhöhung der Transparenz auch bei Verwendung von Algorithmen, Verhinderung von Mißbrauch sowie Zugriffsmöglichkeiten für Wissenschaft und Strafverfolgung. Letzteres bedingt auch neue Überwachungsmöglichkeiten.
Die Rechte von BürgerInnen in Europa sollen durch DSA gestärkt werden.
Die EU hat in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen und Gesetze erlassen, die das Internet – zumindest in Europa – regulieren und für die Anwender einfacher, sicherer nutzbar machen. Hierzu gehören für den Datenschutz die DSGVO (GDPR) und folgende ePrivacy-Regularien, die Regelungen zu digitalen Signaturen und Identitäten (eIDAS) sowie nun DMA und DSA. Viele Details und einzelne Lücken müssen noch geschlossen werden, jedoch bieten die Verordnungen der EU nunmehr bereits heute einen verlässlichen Rahmen, der mit dem vermeintlich „rechtsfreien Raum Internet“ aufräumt.
DMA & DSA
Am 14.09.2022 hat die europäische Kommission das „Gesetz über digitale Märkte: für faire und offene digitale Märkte“ in Kraft gesetzt: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-markets-act-ensuring-fair-and-open-digital-markets_de. Im Kern geht es um die „Gate Keeper“. Auf den digitalen Märkten fungieren einige große Online-Plattformen als „Gatekeeper“. Das Gesetz über digitale Märkte stellt sicher, dass es auf diesen Plattformen fair zugeht. Gemeinsam mit dem Gesetz über digitale Dienste ist das Gesetz über digitale Märkte eines der Kernelemente der EU-Digitalstrategie.
Die „REGULATION (EU) 2022/1925 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of 14 September 2022 on contestable and fair markets in the digital sector and amending Directives (EU) 2019/1937 and (EU) 2020/1828 (Digital Markets Act)“, abgekürzt DMA in allen Sprachen der Europäischen Union: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?toc=OJ%3AL%3A2022%3A265%3ATOC&uri=uriserv%3AOJ.L_.2022.265.01.0001.01.ENG.
Zusammen mit dem DSA, dem Gesetz über digitale Dienste https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-services-act-ensuring-safe-and-accountable-online-environment_de, reguliert die Europäische Kommission die Macht der globalen Dienste-Anbieter.
„Das Gesetz über digitale Dienste enthält EU-weit verbindliche Pflichten für alle Anbieter digitaler Dienste, die den Verbrauchern Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln, es legt neue Verfahren für die schnellere Entfernung illegaler Inhalte fest und gewährleistet den umfassenden Schutz der Grundrechte der Nutzer im Internet.
Das Gesetz über digitale Dienste umfasst verschiedene Online-Vermittlungsdienste, deren Verpflichtungen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste von ihrer Rolle, ihrer Größe und ihren Auswirkungen auf das Online-Ökosystem abhängen. Zu diesen Online-Vermittlungsdiensten gehören:
Konkret enthält das Gesetz über digitale Dienste: