FaQ zur Elektronischen Rechnung erschienen
21. Februar 2011 11:33 Uhr | Dr. Ulrich Kampffmeyer | Permalink
Elektronische Rechnung ohne Elektronische Signatur (qeS) ist ein auf XING heiß diskutiertes Thema: XING Gruppe Information & Document Management. Hintergrund ist die Mehrwertsteuerrichtlinie und das Steuervereinfachungsgesetz (Entwurf, gültig ab 1.7.2011). Natürlich haben auch PSP und PROJECT CONSULT ihren bekannten FaQ "Elektronische Rechnung" entsprechend angepasst.
Fragen und Antworten zur elektronischen Rechnung
Peters, Schönberger & Partner, München (www.psp.eu), Stefan Groß und Martin Lamm, & PROJECT CONSULT Unternehmensberatung, Dr. Ulrich Kampffmeyer, Hamburg (www.project-consult.de), Version 004, Stand 17.02.2011
Inklusive der geplanten Änderungen zum Steuervereinfachungsgesetz 2011
Zunehmend machen Unternehmen von der Möglichkeit Gebrauch, Rechnungen auf elektronischem Wege zu versenden. Für die digitale Variante sprechen Kosten- und Effizienzvorteile sowie eine medienbruchfreie Einbindung in bestehende EDV-Prozesse innerhalb des Unternehmens.
Was viele jedoch übersehen: Der Steuergesetzgeber stellt besondere Anforderungen an den elektronischen Rechnungsversand. Können diese – etwa im Rahmen einer Betriebsprüfung – nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, so besteht insbesondere für den Rechnungsempfänger primär das Risiko, den Vorsteuerabzug zu verlieren.
Dieser Fragen- und Antwortenkatalog soll dazu beitragen, die wesentlichen Problemstellungen zu adressieren und Ihnen eine Hilfestellung in der praktischen Umsetzung geben. Bei diesem Fragen und Antwortenkatalog handelt es sich um eine Orientierungshilfe für Unternehmen und Unternehmer.
Der Fragen- und Antwortenkatalog wird laufend aktualisiert und bekannt gegeben.
Inhaltliche Änderungen/Ergänzungen des Fragen- und Antwortenkatalogs, die sich seit der letzten veröffentlichten Version ergeben haben, sind durch seitliche Randstriche gekennzeichnet.
Die dargestellten Ausführungen sind ohne Gewähr und sollen Ihnen die Probleme in groben Zügen überblicksweise und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Detailgenauigkeit näher bringen. Der Fragen- und Antwortenkatalog ist nicht geeignet, Einzelheiten der jeweiligen gesetzlichen Regelungen und alle Aspekte der angesprochenen Themen zu beleuchten und ersetzt
nicht die rechtliche und steuerrechtliche Beratung im Einzelfall. Vor geschäftlichen Entscheidungen setzen Sie sich bitte mit ihrem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer in Verbindung. Die gesetzlichen Regelungen können sich seit Erscheinen dieses Textes geändert haben.