ZUGFeRD & Tax-Compliance

17. Juli 2015 12:40 Uhr  |  PROJECT CONSULT Webmaster  |  Permalink


In der Fachzeitschrift "Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling" (BC) erschien in der Ausgabe 7, Juli 2015, der Artikel "ZUGFeRD aus dem Blickwinkel von Tax-Compliance und IT-Governance. Autoren sind Stefan Groß, PSP und Vorstand VER, Carolin Klas, AWV, und Dr. Ulrich Kampffmeyer, PROJECT CONSULT. 

Nicht nur im finalen Redaktionsmeeting auf dem E-Rechnungsgipfel in Wiesbaden waren eine Reihe von Aussagen zwischen den Autoren heiß umstritten. Stefan Groß (PSP, VER) sieht ZUGFeRD als Glücksfall, da durch die Kombination von PDF und Daten sowohl die Anforderungen der Nutzbarkeit durch Jedermann wie auch die automatisierte Datenverarbeitung gewährleistet sind. Carolin Klas ist bei der AWV zuständig für den ZUGFeRD Standard, dessen Bekanntmachung und Pflege. Sie wünscht sich mehr Anerkennung und Kenntnis von ZUGFeRD. Dr. Ulrich Kampffmeyer ist eher im kritischen Lager angesiedelt und befürchtet, dass die doch mit Hürden verbundene Erstellung und Verarbeitung von ZUGFeRD bei der anstehenden europäischen Standardisierung der elektronischen Rechnung den Kürzeren zieht. Auch in den Video-Interviews des E-Rechnungsgipfels hat sich dies niedergeschlagen.

 

In der gekürzten Version "ZUGFeRD aus dem Blickwinkel von Tax-Compliance und IT-Governance. Vom digitalen Glücksfall zur rechtskonformen Implementierung" in der Zeitschrift BC wird einleitend festgestellt:
"ZUGFeRD als digitaler Glücksfall. Gemeint ist das vomForumelektronische Rechnung Deutschland (FeRD) entwickelte Hybridformat, das den automatisierten Austausch elektronischer Rechnungen revolutionieren könnte. Bei vielen Unternehmen stellt sich dabei die berechtigte Frage:Welche Compliance-Anforderungen (Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften) sind aus steuerrechtlicher Sicht an den Einsatz von ZUGFeRD geknüpft, und auf welche Weise lassen sich diese in der Unternehmenspraxis umsetzen? Der vorliegende Beitrag gibt Antworten auf stets wiederkehrende Fragen aus der Praxis, bietet konkrete Handlungsempfehlungen und greift Gesichtspunkte auf, welche die weitere Etablierung von ZUGFeRD positiv befördern könnten.

 

In sechs Kapiteln werden die Themen "ZUGFeRD: das einheitliche Format für die elektronische Rechnung", "ZUGFeRD – Ein Format für (fast) alle Fälle", "Beleginterpretation und Umsatzsteuerrisiko", "Anforderungen an die Aufbewahrung von ZUGFeRD-Rechnungen", "Quo vadis ZUGFeRD?" und "Schlussbemerkungen" behandelt und auch der Bezug zu den "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD; GZ IV A 4 – S 0316/13/10003, DOK 2014/0353090; 14.11.2014) hergestellt. Elektronische Rechnungen im ZUGFeRD-Format sich auch elektronisch aufzubewahren – stellt sich nur die Frage, ob die XML-Daten oder das PDF-Abbild. Ausschlaggebend beim Empfänger ist, womit er arbeitet – ob mit dem Datensatz automatisiert arbeitet oder ganz traditionell vom PDF die Angaben in seine Buchhaltung überträgt. Beim Absender ist dagegen alles klar – er hat das ZUGFeRD-Format aus den Daten generiert und muss daher auch die Daten archivieren.

 

Ursprung des Artikels in der BC war ein längerer Aufsatz, der für die gedruckte Fassung gekürzt wurde. In der Lang-Version waren die zusätzlichen Kapitel "Die elektronische Rechnung vereinfacht das Geschäftsleben", "Information-Governance", "Fazit" und zum Teil ausführlichere Darstellungen als in der BC-Version enthalten.  

 

Die Thematik der Prozesse rund um die elektronische Rechnung wurde von Dr. Ulrich Kampffmeyer auch auf dem E-Rechnungsgipfel in seinem Vortrag "Die Integration der E-Rechnung in bestehende IT-Landschaften" beleuchtet, der auf die besonderen ZUGFeRD-Anforderungen bei unterschiedlichen Arten von Absendern und Empfängern eingeht.

 

Das nächste Jahr wird zeigen, ob sich ZUGFeRD zmindest auch in Europa durchsetzen kann oder ob es eine "Deutsche Sonderlocke" bleibt. Allein schon der Name "ZUGFeRD" für den durchaus sinnvollen Standard wird die internationale Wahrnehmung und Akzeptanz beeinträchtigen.

Ein Kommentar zu “ZUGFeRD & Tax-Compliance

  • Optimismus ist die Triebfeder der Glücksfall-Gruppe
    23. Juli 2015 um 22:47
    Permalink

    ZUGFeRD sehe ich nun weniger kritisch und geselle mich zur Glücksfall-Gruppe um Stefan Groß. Was mich befremdet sind die Softwareanbieter, die nicht oder nur zögerlich ZUGFerD Dateien generieren und so die Verbreitung behindern. Technologische Ausflüchte lasse ich da nicht gelten, denn das Format mit den Inhalten zu erzeugen ist keine Raketenwissenschaft (für Softwareentwickler mit professionellem Anspruch).

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