Neue GoBD am 28.11.2019 erschienen

28. November 2019 17:16 Uhr  |   |  Permalink


Nachdem die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) bereits 11. Juli 2019 vom BMF schon einmal in einer neuen Version veröffentlicht worden waren um anschließend auf Antrag der angeblich nicht beteiligten Länder am 27.08.2019 wieder zurückgezogen zu werden, ist jetzt offiziell vom Bundesministerium der Finanzen als IV A 4 – S 0316/19/10003 :001 DOK 2019/0962810 die neue Version veröffentlicht worden: GoBD 28.11.2019.

 

GoBD 28.11.2019Auf den ersten Blick sind in den 44 Seiten keine großen Änderungen zu erkennen und die Nummerierung wurde zum Glück beibehalten. 

Wir werden in Kürze hier die Änderungen zwischen den GoBD von 2014, Juli 2019 und November 2019 veröffentlichen.

Im kommenden Jahr gibt es dann auch wieder unsere aktualisierten Seminare zum Thema:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2 Kommentare zu “Neue GoBD am 28.11.2019 erschienen

  • GoBD(neu) Kommentar von Stefan Groß
    29. November 2019 um 16:36
    Permalink

    Folgt man dem Kommentar von Stefan Groß, PSP, (http://bit.ly/34yuWgW), dann hat sich zur Version vom 14. Juli 2019 wenig geändert. Mobiles Scannen ist jetzt klarer geregelt. Die Verfahrensdokumentation gilt nicht nur für Aufbewahrung. Auch hätte man bei Speichern in der Cloud auf die FFD Free Flow of Data der Europäischen Kommission verweisen können. Groß weist auf das BEG Bürokratieentlastungsgesetz III in Bezug auf verkürzte Aufbewahrungsfristen für abgelöste Systeme hin. Das KassenG in seiner letzten Version hätte eigentlich auch Auswirkungen in den GoBD zeitigen müssen, da sich hier erste Entwicklungen zum „Clearing Modell“ abzeichnen (wie z.B. in Italien) und fürchterlich viel beleghaftes Papierzeugs gedruckt wird. Auch hätte man gleich mal in die aktuell anstehenden Direktiven im Rahmen des DSM Digital Single Market der EU reingucken können. Es wird daher nicht die letzte Änderungen der GoBD gewesen sein.

    Antwort
  • GoBD-Leitfaden 3.0 von PSP
    4. Dezember 2019 um 8:33
    Permalink

    PSP hat in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern von Zöller & Partner und Easy Software Ihren Leitfaden „GoBD in der Praxis“ überarbeitet. Die Version 3.0 des Leitfadens berücksichtigt die Änderungen der aktuellen Fassung vom 28.11.2019.

    Interessant ist, in welchen Kapiteln des Leitfadens: Änderungen notwendig wurden. Sie zeigen zugleich, was sich in der Neufassung der GoBD ergeben hat: 

    • Vollständigkeit 
    • Zeitgerechtheit
    • Reproduzierbarkeit
    • Zeitgerechtheit
    • Ersetzendes Konvertieren (Ergänzung)
    • Belegaufbereitung (neu)
    • Auslagerung ins Ausland (neu)
    • Z3-Zugriff (Erleichterung) 
    • Mobiles Scannen (Ergänzung)
    • Konvertierung von E-Mails (Ergänzung)
    • Aufbewahrung und Versionierung (Ergänzung)
    Antwort

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