LG Hamburg schaltet das Internet ab
24. Dezember 2016 23:26 Uhr | PROJECT CONSULT Webmaster | Permalink
Mit einem Urteil des LG Hamburg vom 18.11.2016, Az. 310 0 402/16 wurde schon die Verlinkung auf ein geschütztes Werk (Lichtbildwerk, § 2 1 Nr. 5, II UrhG.) als Veröffentlichung interpretiert. Das Foto, das verändert wurde und dessen Ursprung verlinkt war, befindet sich auf Wikimedia und war unter creative commons-Lizenz vom Urheber veröffentlicht worden.
Die beklagte Partei wurde verurteilt.
„Die vom Antragsgegner vorgenommene Verlinkung war rechtswidrig.“
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich auf die Webseite mit dem Urteilstext der Anwaltskanzlei des Klägers nicht verlinken kann, da sich auf dieser ein Foto befindet, an dem ich keine Rechte habe (Sie müssen schon nach dem Aktenzeichen suchen).
Sachdienliche Hinweise gibt es hier:
- Mobile Geeks „Jetzt ist das Web in Europa endgültig kaputt“: http://bit.ly/2gfdDYm
- Golem „Angriff auf Verlinkung: LG Hamburg fordert Prüfpflicht für kommerzielle Webseiten“: http://bit.ly/Golem-Linkhaftung
- netzpolitik.org „Befürchtungen bestätigt: Erste Entscheidung in Deutschland nach EuGH-Urteil verschärft Linkhaftung“: http://bit.ly/netzpolitikLinkHaftung
- jurablog „LG Hamburg zur Haftung für Hyperlinks – dieses Mal wirklich“: http://bit.ly/jurablogsLinkHaftung
- PROJECT CONSULT Fans „Vom Landgericht Hamburg wurde das Internet abgeschaltet … „: http://bit.ly/linkHaftung
- Internet-Law „Es ist (wieder) riskant, Links zu setzen“: http://bit.ly/RisikoLinks
- mimikama „Das ist absurd! Landgericht Hamburg verschärft Verlinkung“: http://bit.ly/mimikamaLinkHaftung
- Spiritlegal „Landgericht Hamburg Beschluss Az.: 310 0 402/16“: http://bit.ly/2ggDTpT
- Ossi Urchs † und Tim Cole „Information will frei sein“: http://bit.ly/Information-will-frei-sein
Dementsprechend ist jetzt wieder mit aggressiven Vorstößen zahlloser Abmahnanwälte zu rechnen!
Urheberrecht in digitalen Zeiten ...
Wird es hierdurch zukünftig besser?
Beschluss des Bundesrates http://bit.ly/bundesrat-urheberrecht
„Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ COM (2016) 593 final; Ratsdok. 12254/16 “ Drucksache 565/16 (Beschluss), 16.12.2016