ISO 14533 Long Term Signature Profiles
30. April 2013 10:46 Uhr | Dr. Ulrich Kampffmeyer | Permalink
Die beiden neuen ISO-Normen 14533-1:2012 und 14533-2:2012, die Ende Februar veröffentlicht wurden, beschäftigen sich mit der Gültigkeit und langzeitigen Prüfbarkeit von fortgeschrittenen elektronischen Signaturen ("long term signature profiles" für CAdES und XAdES).
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14533-1:2012
Processes, data elements and documents in commerce, industry and administration — Long term signature profiles — Part 1: Long term signature profiles for CMS Advanced Electronic Signatures (CAdES)
http://bit.ly/YaEeK1
Die ISO Norm 14533-1:2012 definiert die Elemente von CMS Advanced Electronic Signatures (CAdES), die es erlauben sollen, die Prüfbarkeit einer elektronischen Signatur über lange Zeiträume zu ermöglichen. Die Norm beinhaltet jedoch keine technische Spezifikation der digitalen Signatur selbst. Sie enthält auch keine neuen Restriktionen für Signaturverfahren und Signaturen, die bereits im Einsatz sind. Die qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieterakkreditierung deutscher Prägung ist nicht Thema dieser Norm.
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ISO 14533-2:2012
Processes, data elements and documents in commerce, industry and administration — Long term signature profiles — Part 2: Long term signature profiles for XML Advanced Electronic Signatures (XAdES), that enable verification of a digital signature over a long period of time.
http://bit.ly/156ujKE
Im Gegensatz zu ISO 14533-1:2012 beschäftigt sich diese Norm mit der Spezifikation von speziellen XML basierten Signaturen, den XML Advanced Electronic Signatures (XAdES). Auch hier geht es um die Verfahren und Elemente, die benötigt werden, solche Signaturen langzeitig verifizieren zu können. Eine technische Spezifikation ist nicht Bestandteil der Norm. Sie schafft auch keine neuen Restriktionen für bereits vorhandene Signaturen. Die qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieterakkreditierung deutscher Prägung ist nicht Thema dieser Norm.
Für Deutschland mit den sehr speziellen Verfahren für QES qualifizierte elektronische Signaturen und deren Nachsignierung entsprechend BSI TR-0315 dürften diese Standards keine Bedeutung entwickeln.