Grundgesetzänderung & Onlinezugangsverbesserungsgesetz

24. Dezember 2016 22:38 Uhr  |  PROJECT CONSULT Webmaster  |  Permalink


Das BMI Bundesministerium des Inneren ergeht sich in höchsten Tönen: „Durch­bruch für ein mo­der­nes E-Go­ver­n­ment in Deutsch­land“. Am 14.12.2016 wurden vom Bundeskabinett Änderungen am Grundgesetz und Finanzausgelich sowie ein Gesetz zur Verbesserung des Onlingezuganges beschlossen.

Es geht nicht nur um die Vereinfachung von elektronischen Services für die Bürger sondern zugleich auch um die bessere Verankerung des nPA neuen Personalausweises mit der eID und mehr zentrale Kompetenzen für den Bund. Der Bund erhält im Kontext der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen durch die Änderung des Grundgesetzes Art. 91 c Abs. 5 GG -neu- eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz zur Ausgestaltung des Zugangs zu den Verwaltungsdienstleistungen von Bund und Ländern sowie einschließlich der Kommunen. Hoffnung besteht zumindest, dass nunmehr der Wahnsinn individueller, konkurrierender, kostenträchtiger Entwcklungen von E-Government in den Bundesländern, Landschaftsverbünden und Kommunen überwunden werden kann. Theoretisch – denn es müssen dazu noch massenweise Gesetze angepasst werden. In den E-Government-Gesetzen der Bundesländer kommt dieses zentrale Portal des Bundes und dessen Zuständigkeit nicht vor. Zumindest kann so eine der offenen Flanken von E-Government – die Verwaltung im Außenverhältnis zum Bürger – angegangen werden (die anderen offenen Flanken in und zwischen den Verwaltungen auf allen Ebenen bleiben jedoch).Für die Vereinheitlichung ist ein zentrales Dienstleistungsportal des Bundes geplant. Ob dies wirklich den Durchbruch bringt? Und dies innerhalb von nur 5 Jahren? Im deutschen E-Government wurden wir bisher eines Anderen belehrt. Der Text des OZG Onlinezugangsverbesserungsgesetz ist übrigens zum Erscheinungszeitpunkt dieses Artikels noch nicht im Netz auffindbar.

Das BMI schreibt in seiner Presseverlautbarung (http://bit.ly/BMIeGov):

„Innerhalb von 5 Jahren sollen möglichst viele Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen nicht nur online angeboten werden, Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen sie künftig direkt, einfach und sicher mit drei Klicks erreichen können. Die lange Suche im Netz nach der richtigen Stelle soll entfallen. Über jedes Verwaltungsportal – egal ob auf kommunaler, Landes-, oder Bundes-Ebene – soll es vollständigen Zugang zu allen online angebotenen Verwaltungsleistungen geben.

„Die heute beschlossenen Regelungen sind der Durchbruch für ein modernes E-Government in Deutschland: Die deutsche Verwaltung kommt im 21. Jahrhundert an und wird digital. Wir ermöglichen künftig allen Nutzern einen komfortablen, schnellen und sicheren Zugang zu allen online verfügbaren Verwaltungsleistungen, ganz gleich auf welcher Ebene. Das ist ein großer Schritt hin zu der modernen Verwaltung, die die Menschen von uns erwarten“, so Minister de Maizière.

Die Verwaltungsportale aller Behörden in Bund, Ländern und Kommunen werden zu einem „Portalverbund“, das heißt zu einem „virtuellem Portal“ verknüpft. Über individuelle Nutzerkonten wird es möglich sein, sich an diesem Portalverbund anzumelden und sich mit dem für die jeweilige Verwaltungsdienstleistung notwendigen Sicherheitsniveau zu authentifizieren. Um dieses Ziel zu erreichen, erhält der Bund im Kontext der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen durch eine Grundgesetzänderung (Art. 91 c Abs. 5 GG -neu-) eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz zur Ausgestaltung des Zugangs zu den Verwaltungsdienstleistungen von Bund und Ländern (einschließlich Kommunen); das notwendige Miteinander von Bund und Ländern wird über die Zustimmungspflicht im Bundesrat gesichert.

Das heute ebenfalls im Kabinett verabschiedete Begleitgesetz (Onlinezugangsverbesserungsgesetz – OZG) regelt die weitere Ausgestaltung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben. Das OZG verpflichtet Bund und Länder (einschließlich Kommunen) alle rechtlich und tatsächlich geeigneten Verwaltungsleistungen binnen 5 Jahren auch online anzubieten und sie über einen Verbund der Verwaltungsportale von Bund und Ländern zugänglich zu machen. Mit den im Portalverbund vorgesehenen Nutzerkonten können, nach einer einmaligen Registrierung, alle angebotenen Leistungen im Portalverbund von jeder Stelle aus genutzt werden. Um die Sicherheit des Portalverbundes zu gewährleisten, sieht das OZG vor, dass der Bund die Fragen der IT-Sicherheit mittels einer Rechtsverordnung regeln und allen am Portalverbund beteiligten vorgeben kann. „

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