Empfehlungen der Europäischen Kommission zur Digitalisierung und Archivierung
29. Oktober 2011 15:00 Uhr | Dr. Ulrich Kampffmeyer | Permalink
Die Europäische Kommission hat am 28.10.2011 eine Empfehlung zur Digitalisierung und zur elektronischen langzeitigen Archivierung von europäischen Kulturgütern veröffentlicht. Die Kommission ruft die Mitgliedsstaaten auf, ihre Ressourcen zu bündeln und auch die Privatwirtschaft zu bitten, bei der Bereitstellung für elektronischen Dokumenten für Europeana zu unterstützen.
Die Kommission fordert die europäischen Mitgliedstaaten besonders auf:
– koordinierte Pläne für die Digitalisierung von Inhalten unter Einbeziehung von Private-Public-Partnerschaften aufzusetzen. Die Europäische Kommission schätzt den Finanzbedarf für die Digitalisierung auf derzeit ca. 100 Milliarden Euro.
– Bereitsrtellung von 30 Millionen digitalen Objekten auf Europeana bis Ende 2015. Darunter sollen alle wichtigen europäischen Kunstwerke, Inhalte und Dokumente sein, die nicht mehr dem Urheberrecht unterliegen
– Umsetzen des rechtlichen Rahmenwerks von Europeana um vermehrt auch Content unter CopyRight bereitzustellen
– Verstärkung der internationalen Kooperation bei der Erfassung und Bereitstellung von Inhalten unter CopyRight
– Verstärkung der nationalen Rechtsprechung, Bereitstellung von Mitteln und Koordination der Aktivitäten in den verschiedenen Bereichen von Kulturgütern wie Archiven, Bibliotheken, Museen und anderen Sammlungen um übergreifend vernetzte Inhalte zusammenführen zu können
Der Aufruf basiert auf der ersten Empfehlung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2006. Ziel ist, die Aktivitäten zur Online-Bereitstellung des europäischen Kulturgutes auf Europeana.eu zu beschleunigen.
Quellen und Verweise:
– Text der Empfehlung in Deutsch, Englisch und Französisch (unten auf der Seite)
– Pressenotiz zum Beschluss in 22 Sprachen
– "Comité des Sages" on Bringing Europe's Cultural Heritage Online
– Berichte der EU-Mitgliederstaaten zu den Fortschritten der Digitalisierung und Bereitstellung