DSAnpUG-EU: Bundesdatenschutzgesetz in neuer Version veröffentlicht
9. Juli 2017 19:31 Uhr | Dr. Ulrich Kampffmeyer | Permalink
Die europäische Datenschutzrichtlinie EU GDPR / DS-GVo machte eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nötig. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinheitlicht den Datenschutz in der EU. Die DS-GVo steht über den bisherigen nationalen Gesetzen uns soll zum einen den Schutz von personenbezogenen Daten innerhalb der Europäischen Union sicherstellen. Ein zweiter Aspekt ist die Ermöglichung des freien Datenverkehrs innerhalb des europäischen Binnenmarkts. Die EU DS-GVo ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.
Mit dem „Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680“ (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – kryptisch abgekürzt DSAnpUG-EU), hat der deutsche Gesetzgeber neben nötigen Anpassungen auch die „Öffnungsklauseln“ genutzt, die in der DSGVO zur Gestaltung durch die nationalen Gesetzgebungen vorgesehen sind. Gerade diese Anpassungen haben im Vorfeld der Verabschiedung zu viel Diskussion und Kritik geführt.
Das überarbeitete BDSG, das DSAnpUG-EU, war bereits am 27.4.2017 vom Bundestag beschlossen worden. Der Bundesrat beschloss das Gesetz am 12.05.2017. Erst am 05.07.2017 ist der Text im Bundesgesetzblatt 2017 Teil 1 Nr. 44 veröffentlicht worden. Das neue BDSG gilt ab dem 25. Mai 2018 – zusammen mit der DS-GVo – in Kraft. Auf die Unternehmen kommt bis dahin viel Umstellungs- und Anpassungsaufwand zu. Der Druck ist da, da die Nichteinhaltung der DS-GVo mit finanziellen Sanktionen belegt ist.