Bundestag verabschiedet E-Government-Gesetz

19. April 2013 07:45 Uhr  |  Dr. Ulrich Kampffmeyer  |  Permalink


Seit 2010 dümpelte das deutsche E-Government-Gesetz vor sich hin (http://www.verwaltung-innovativ.de/nn_1978556/DE/Regierungsprogramm/e__gov/e__gov.html). Nun wurde das eGovG in der Nacht vom 18. auf 19.04.2013 im Bundestag um 22:00 verabschiedet. Es muss noch durch den Bundesrat bestätigt werden.

Der Entwurf des eGovG wurde durch die Koalition noch angepasst (Referentenentwurf vom 9.3.2013 http://bit.ly/eGovG). Publikumswirksame und umstrittene Komponente des eGovG ist De-Mail. De-Mail löst praktisch in vielen Bereichen die qualifizierte elektronische Signatur ab. Ebenso wird durch das eGovG der Einsatz des neuen Personalausweises nPA gestärkt – allerdings nur mit der EID-Funktion, nicht mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Durch De-Mail und die elektronische Identifikationsfunktion des neuen Personalausweises soll die bisher im Behördenverkehr erforderliche Schriftform nach § 126, 127 BGB ersetzt werden. Die QES fällt nur noch unter "sonstige sichere Verfahren". Das Thema Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei De-Mail ist damit "durch" – es gibt jetzt Rechtssicherheit "per-Ordre-de-Muft". Kritiker nennen daher das eGovG auch "Unsicherheit per Gesetz".  

Das eGovG sieht in der überarbeiteten Form eine Erweiterung der Identifizierungsmethoden beim Eröffnen eines De-Mail-Kontos um "geeignete technische Verfahren" vor – wie das funktionieren könnte, bleibt offen. Die Auseinandersetzung mit der Post und dem Post-Ident-Verfahren ist so noch lange nicht vom Tisch, zumal die Post mit dem E-Postbrief nun doch wieder bei De-Mail mitspielen will. Bürger können den Behörden ihre Erreichbarkeit über De-Mail künftig auch durch einen Eintrag im Adressregister mitteilen, worauf diese natürlich noch nicht eingerichtet sind. Die Bundesbehörden werden verpflichtet, die Barrierefreiheit im elektronischen Verwaltungsverkehr – wie auch immer das gehen soll – zu gewährleisten. Also vieles ist eher im nebulösen Bereich der Ankündigungsrhetorik verhaftet.  So auch das amtliche Bekanntmachungen parallel auch in digitaler Form erscheinen und im Sinne von Open Data in maschinenlesbarer Form im Netz stehen (es lebe die Web-Archivierung, die natürlich niemand in der öffentlichen Verwaltung auf dem Schirm hat). Das neue Gesetz soll ferner auch im öffentlich/rechtlichen Bereich die Möglichkeit für elektronisches Bezahlen, Bescheinigungen und Nachweisdokumente schaffen. Wenn dies allerdings noch nicht einmal innerhalb der Behörden untereinander elektronisch geht, wie soll dies mit Unternehmen, Organisationen und Bürgern außerhalb möglich sein? Die Bundesbehörden werden durch das eGovG zum Umstieg auf die elektronische Aktenführung angehalten. Damit kommt wieder das Organisationskonzept elektronische Verwaltungsarbeit ins Spiel, das z.B. bei der "elektronischen Akte" immer noch die elektronische Signatur und auch das Nachsignieren vorsieht. Auch hier sind nunmehr Anpassungen an die geänderte Gesetzeslage notwendig.

Im Vergleich mit E-Government-Gesetzen anderer Staaten bleibt das deutsche eGovG zurück und setzt zudem auf nationale "Sonderlocken", die z.B. ausländische Mitbürger und Bürger aus Staaten der europäischen Union benachteiligen oder ganz aus den elektronischen Verfahren ausschließen. Das derzeitige eGovG kann daher nur als ein erster Schritt betarchtet werden, dem weitere Anpassungen und vor allem die Bereitstellung von Mitteln und Knowhow für die Umsetzung folgen müssen. Ansonsten wird durch das eGovG nur die vorhandene Ineffizienz in den Verwaltungen elektronifiziert.

Dr. Ulrich Kampffmeyer

Curriculum auf Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Kampffmeyer

3 Kommentare zu “Bundestag verabschiedet E-Government-Gesetz

  • Post beschwert sich bei EU-Kommission über eGovG und De-Mail
    19. April 2013 um 8:50
    Permalink

    Nur wenige Stunden nach der Verabschiedung des eGovG legt die Post bei der EU-Kommission Beschwerde gegen De-Mail und dessen Verankerung im neuen E-Government-Gesetz ein: http://bit.ly/DeMail-EPost . Das Einzige, was verwundert ist, wie lange es gebraucht hat. Schon vor Jahren hatten wir geschrieben (2011: http://bit.ly/15lEHx3) , dass ein deutscher Sonderweg nach Europarecht nicht zulässig ist, wenn er Bürger und Unternehmen aus der europäischen Union ausschließt oder benachteiligt. Die De-Mail wäre so schon am eigenen Erfolg gestorben und wäre von den anderen europäischen Nationen "abgeschossen" worden. So ist der Vorstoss der Post auf europäischer Ebene nur ein erster Anlauf auf europäischer Ebene. Dieser Vorstoß zielt auch nicht auf die europäische Dimension sondern beschräönkt sich auf formalistische Fehler, die "Notifizierungspflicht".

    Die Fachzeitschrift EGovernment Computing schreibt dazu: 

    "Streit um eGovernment-Gesetz | De-Mail und eGovG: Post beschwert sich bei EU-Kommission | 19.04.13 | Manfred Klein, Gerald Viola
    Das eGovernment-Gesetz muss zwar noch vom Bundesrat abgesegnet werden, aber die Deutsche Post fährt schon jetzt massive Geschütze auf. Das Unternehmen, das mit seiner ePost bei De-Mail nicht zum Zuge kam, beschwert sich bei der EU-Kommission. Die Beschwerde bei der EU-Kommission erfolgte, weil das eGovernment-Gesetz und das De-Mail-Gesetz der Notifizierungspflicht unterliege. Notifizierungspflicht laut Wikipedia: „Als Notifizierungspflicht wird die gesetzliche Verpflichtung des öffentlichen Sektors bezeichnet, eine Subvention, die sogenannte Beihilfe, bei der Europäischen Kommission anzumelden und genehmigen zu lassen.“ Die Post ist nämlich der Meinung, dass die gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik andere Anbieter diskriminieren und dem Inhalt und Geist der Digitalen Agenda widersprächen. Die Post ist besonders darüber verärgert, dass die Zustimmung gestern im Bundestag in Kenntnis der Post-Beschwerde erfolgte. Die neu eingefügte „Hintertür“ für „sonstige sichere Verfahren“ werden beim gelben Dienstleister als möglicher Gnadenweg gesehen, wobei nicht erkennbar sei, wie er angewendet werden soll."

    Die Argumente der Post: Die Argumente der Post auf eGovernment Computing: http://bit.ly/Post-DeMail

    Der Streit um die De-Mail wird sich noch hinziehen und die Meisten werden sie einfach als überflüssiges Ärgernis ignorieren.

    Antwort
  • Bundesrat verabschiedet EGovG, De-Mail & Film-Archivierung
    7. Juni 2013 um 12:27
    Permalink

    Das E-Government-Gesetz (http://www.verwaltung-innovativ.de/cln_339/nn_1978556/DE/Regierungsprogramm/e__gov/e__gov__node.html?__nnn=true) wurde am 07.06.2013 im Bundesrat verabschiedet. Damit kommt jetzt auch De-Mail zum Zuge!

    Die Zeitschrift CIO hat zum EGovG ein paar Ratschläge: http://www.cio.de/news/wirtschaftsnachrichten/2918431/

    Die beschlossene Vorlage:
    http://www.bundesrat.de/cln_330/SharedDocs/Drucksachen/2013/0301-400/356-13,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/356-13.pdf

    Der Beschluss des Bundesrates:
    http://www.bundesrat.de/cln_330/SharedDocs/Drucksachen/2013/0301-400/356-13_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/356-13(B).pdf

    … der auch noch ein paar "Nachbesserungswünsche" zum Thema "De-Mail" enthält. Im Gesetzestext steht übrigens immer noch die QES qualifizierte elektronische Signatur an erster Stelle. Alles Folgende zu De-Mail und der "Öffnungsklausel für die Post, ist als Aufzählung als "Die Schriftform kann auch ersetzt werden" aufgeführt. Die Betonung liegt auf "auch" solange das Signaturgesetz nicht geändert wurde. Die Öffnungsklausel am Ende könnte außer dem EPostbrief auch ganz anderen Verfahren zu Gute kommen.
     

    … und nun zu etwas gänzlich Anderem … 

    Die Änderung des Bundesarchivgesetzes wurde auch gleich mit "durchgewunken":

    http://www.bundesrat.de/cln_330/SharedDocs/Drucksachen/2013/0301-400/357-13,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/357-13.pdf

    "Mit dem vorliegenden Gesetz sollen die Produzenten deutscher
    Kinofilme nun gesetzlich verpflichtet werden, Filme innerhalb eines Jahres
    nach der ersten öffentlichen Aufführung in einer beim Bundesarchiv betriebenen Datenbank zu registrieren und dem Bundesarchiv mitzuteilen, wo sich eine
    einwandfreie, archivfähige Kopie befindet."

    Antwort
  • E-Governmentgesetz tritt am 1.8.2013 in Kraft
    2. August 2013 um 11:31
    Permalink

    Am 1.8.2013 trat das neue EGovG in Kraft. An meinen bisherigen Einschätzungen, dass daraus nichts wird, ändert sich nichts … siehe oben und hier http://bit.ly/E-GovG .

    Im Einzelnen:

    • De-Mail ist ein erfolgloser nationaler Sonderweg, der genauso wie die QES steckenbleibt.
    • OpenData zu propagieren ist angesichts der aktuellen Diskussion um Prism, Tempora und XKeyscore ein Hohn (in Hamburg wird auch schon zurückgerudert).
    • Ersetzendes Scannen mit elektronischer Signatur und Nachsignieren ist Overkill, bringt nichts und will keiner (http://bit.ly/QES-DeMail)
    • Elektronisches Publizieren von rechtlich relevanten Informationen ohne Web-Archivierung führt zu neuen Rechtsunsicherheiten
    • Ohne echte Verwaltungsreform wird nur die vorhandene Ineffizienz elektrifiziert. Bei den meisten beginnt die elektronische Aktenführung immer noch mit dem Ausdrucken von E-Mails. 
    Antwort

Neuen Kommentar verfassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Ich stimme zu, dass die von mir eingegebenen Daten einschließlich der personenbezogenen Daten an PROJECT CONSULT übermittelt und dort zur Prüfung der Freischaltung meines Kommentars verwendet werden. Bei Veröffentlichung meines Kommentars wird mein Name, jedoch nicht meine E-Mail und meine Webseite, angezeigt. Die Anzeige des Namens ist notwendig, um eine individuelle persönliche Kommunikation zu meinem Beitrag zu ermöglichen. Anonyme oder mit falschen Angaben eingereichte Kommentare werden nicht veröffentlicht. Zu Nutzung, Speicherung und Löschung meiner Daten habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Ich versichere, mit meinem Kommentar alle gültigen Vorgaben des Urheberrechts beachtet zu haben. Ich habe keine Bilder, Grafiken, Texte oder Links in meinem Beitrag verwendet, die durch CopyRight, Leistungsschutzrecht oder Urheberrecht geschützt sind. Für den Inhalt meines Kommentars bin ich trotz Prüfung und Freischaltung durch PROJECT CONSULT ausschließlich selbst verantwortlich. Meine Rechte am Beitrag werden bei PROJECT CONSULT nur durch die CC Creative Commons by-nc-nd Vorgaben gewahrt.