Bundeskabinett: verkürzte Aufbewahrungsfristen & elektronische Archivierung
19. Dezember 2011 18:30 Uhr | Dr. Ulrich Kampffmeyer | Permalink
In einem Beschluss am 14.12.2011 hat das Bundeskabinett weitere Entlastungen der Wirtschaft von Bürokratiekosten angekündigt. Es sollen zukünftig weniger Aktenordner für Steuer-, Handels- und Sozialversicherungsunterlagen mit Papier gefüllt werden. Aufbewahrungsfristen werden verkürzt und die elektronische Archivierung wird gestärkt.
Ziel sind auch einfachere, harmonisierte Vorgaben für die Finanz- und Lohnbuchhaltung wie das Presseportal der CDU/CSU berichtet http://bit.ly/sBnred
Die Belege sollen alle elektronisch verarbeitet und abgelegt werden können. Damit verbunden sind Verkürzungen der Aufbewahrungsfristen auf fünf Jahre sowie die verstärkte Nutzung der elektronischen Archivierung. Hintergrund laut CDU-Portal: "Schon derzeit müssen die Unternehmen insgesamt 10,9 Milliarden Euro weniger für staatlich geforderte Informationspflichten aufwenden als noch vor fünf Jahren. Dies entspricht 22,1 Prozent der gesamten Bürokratiekosten. Heute hat das Bundeskabinett Eckpunkte für weiteren Bürokratieabbau beschlossen, mit denen das 25-Prozent-Ziel aus dem Jahr 2006 erreicht werden kann. In dem Maßnahmenpaket werden allein die auf fünf Jahre verkürzten Aufbewahrungsfristen nach Handels-, Steuer- und Sozialrecht die Unternehmen substanziell entlasten – von bis zu 800 Millionen Euro Minderaufwand jährlich ist die Rede. Einsparungen von bis zu 400 Millionen Euro ergeben sich aus einfacheren und harmonisierten Anforderungen für die Finanz- und Lohnbuchhaltung."
Stellt sich die Frage, wie kompliziert dies werden soll. Nimmt man die jüngste Mitteilung des BZSt Bundeszentralamt für Steuern zum Thema "Vernichtung von Papierbelegen nach dem Scannen" nur wenn diese elektronisch signiert sind – so gilt es zumindest für die Sozialversicherungsträger und die gesetzlichen Krankenkassen – Diskussion auf XING http://bit.ly/scWjE9.
Es wird sehr interessant werden, diesen Beschluss zu verfolgen, denn zum Beispiel steht ja auch immer noch die neue GoBIT aus. Auf XING haben wir deshalb hierzu auch eine Diskussion eröffnet: https://www.xing.com/net/pri839a08x/informationlifecyclemanagement/legal-aspects-of-information-document-management-265/de-kurzere-aufbewahrungsfristen-fur-belege-und-elektronische-archivierung-39188794/39188794/#39188794