Verwertungsrechte, Urheberrechte, Leistungsschutzgesetz …

30. März 2012 10:17 Uhr  |  Dr. Ulrich Kampffmeyer  |  Permalink


Urheberrechte und Verwertungsrechte – 51 Tatort-Krimi-Autoren und 51 Chaos-Computer-Club-Mitglieder diskutieren im Web … und der CCC denkt sogar einmal an das Thema Archivierung …

 

ACTA, SOPA, PIPA, IPRED usw. bewegen Verwerter, Urheber und Konsumenten. Urheberrechte, Verwertungsrechte, Verwertungszeiträume und Leistungsschutz finden eine immer größere Bühne. Was von der Film- und Musik-Branche vor Jahren angestossen wurde, hat nun auch Verlage und Autoren erfasst. Plagiatoren und Downloader sind gleichermassen beunruhigt, das Abmahnwesen lässt grüßen (ja, auch ich habe eine Aufforderung zur Zahlung von diversen Euronen auf ein Konto in der Slowakei bekommen).

Viel Reichweite hatte eine Stellungnahme von 51 Krimiautoren, die den "Tatort" schreiben [http://www.drehbuchautoren.de/nachrichten/2012/03/offener-brief-von-51-tatort-autoren-0]. Das macht was her!

Viel netter fand ich aber die Antwort des CCC Chaos Computer Club [http://bit.ly/H65Vq8]. Dort wird nämlich auch eine Brücke geschlagen zum einem meiner Lieblingsthemen. Ich zitiere aus der Stellungnahme des CCC: …

"Wir sind jetzt bald bei einer Länge von einem Jahrhundert angekommen, und da bringt Ihr echt das Argument, man dürfe die Schutzfristen nicht anrühren? Wir glauben, es hackt. Das ist das Digitalzeitalter, Freunde, wir wissen nicht mal, wie wir digitale Daten ein ganzes Jahrhundert lang bewahren sollen. Die Archive und Bibliotheken haben noch nicht mal annähernd ein Konzept dafür."

Elektronische Archive sind das Gedächtnis der Informationsgesellschaft und wir befinden uns immer noch im dunklen Zeitalter der frühen Informationskultur.

Der CCC weist auch darauf hin, dass DRM (so auch elektronische Signaturen und Wasserzeichen) als proprietäre Technologien eher ein Hindernis für die Verfügbarkeit von Information über die Jahrhunderte sind.

Aber es gäbe auch Hoffnung, mit OpenData und freiem Informationszugang. Warum nicht auch frei jüngere Werke (Text, Grafik, Bild, Akustik, Film) über Portale wie Europeana.eu zur Verfügung stellen? Natürlich kann der Autor auch andere freie Publikationswege suchen und sich z.B. über Werbeeinblendungen bezahlen lassen. Wir leben in den Anfangstagen des Informationszeitalters und hier wird sich noch vieles "ausmendeln" müssen. Vorstellungen von Urheberrechten, die von Verwertungsgesellschaften gemanagt werden (OK, auch ich bin Mitglied bei der VG Wort), müssen durch andere Konzepte abgelöst werden.

Noch einmal zurück zum Thema Archivierung. Die Welle archivierungswürdiger elektronischer Informationen umspült inzwischen die Schwellen der Archive, Bibliotheken und Museen. Vieler Orten wird noch probiert, gebastelt. Durchgängige Konzepte zur Bändigung der Informationsflut gibt es noch nicht. Schon vor einigen Jahren (PROJECT CONSULT Newsletter 20070816) hatten wir die Schaffung einer weltweiten Organisation angeregt, die mit Milliarden ausgestattet, sich um die Bewahrung des elektronischen Kulturgutes kümmert. Initiativen wie Europeana und nationale Einzelvorstöße sind nur ein Tropfen auf der heißen Herdplatte. Statt sich um Bewahrung und Verfügbarmachung zu kümmern, geht der aktuelle Streit jedoch nur wieder nur um die monetäre Dimension – wer verdient mit wessen Leistung wann wieviel Geld. Ein Trauerspiel angesichts der historischen Herausforderung durch die digitale Flut.

Dr. Ulrich Kampffmeyer

Curriculum auf Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Kampffmeyer

6 Kommentare zu “Verwertungsrechte, Urheberrechte, Leistungsschutzgesetz …

  • Bundeskabinett bringt Leistungsschutzgesetz auf den Weg
    29. August 2012 um 9:49
    Permalink

    Das Bundeskabinett hat am 29.08.2012 den Entwurf für das neue Leistungsschutzgesetz auf den Weg gebracht. Heise.de schreibt dazu:
     

    Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Initiative für den besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet beschlossen. Betroffen sein sollen von dem geplanten neuen Leistungsschutzrecht neben gewerblichen Betreibern von Suchmaschinen auch News-Aggregatoren. Wörtlich ist in diesem Zusammenhang im Regierungsentwurf die Rede von Anbietern, "die Inhalte entsprechend aufbereiten" wie Online-Suchdienste.
    Geschützt werden sollen die Verleger von Zeitungen und Zeitschriften so vor "systematischen Zugriffen" auf ihre Leistung, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Das Geschäftsmodell von Suchmaschinen und vergleichbaren Diensten sei in besonderer Weise darauf ausgerichtet, für die eigene Wertschöpfung auf diese verlegerische Produktion zurückzugreifen. Eine gerade veröffentlichte Studie des Hamburger Beratungsunternehmens TRG bestreitet diese These aber in weiten Teilen. Erfasst werden laut dem Regierungsbeschluss explizit auch entsprechende Dienste, die unabhängig von ihrer technischen Ausgestaltung nicht das gesamte Internet durchsuchen, sondern lediglich einzelne, ausgewählte Bereiche davon. Dies beziehe sich etwa auf News-Aggregatoren, "soweit sie nach Art einer Suchmaschine ihre Treffer generieren oder ihre Ergebnisse darstellen".
    Jan Mönikes, Justiziar des Bundesverbands deutscher Pressesprecher, befürchtet, dass diese Formulierung auch Anbieter umfasst, die in anderer Weise als die eigentlichen News-Aggregatoren "in irgend einer Weise automatisiert kostenlos verbreitete und frei zugängliche Inhalte" auf ihren Seiten verarbeiten. Eingeschlossen seien etwa auch Zusammenstellungen von RSS-Feeds und Twittermeldungen, wenn der Blogbetreiber als "gewerblicher Anbieter" anzusehen sei. Der tatsächliche Geltungsbereich der Vorschrift könnte so in der Praxis uferlos werden.
    mehr
     

    Ein schöner Kommentar auf Heise.de (http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Werft-sie-raus/forum-236531/msg-22347073/read/)

    Werft sie raus!
    ThomBS (810 Beiträge seit 26.09.01)
    Und wieder beschließt Merkels Bande im Auftrag von Lobbyisten ein
    Gesetz, mit dem das Internet zensiert wird.

    Die Verlage, die am lautesten für dieses Gesetz ihr Maul aufgerissen haben, sind selbst Diebe. Ich habe dies z. B. mit einem Artikel erlebt, die eine Mitteldeutsche Postille von meiner Webseite zu 100% kopiert hat, ohne mich oder die Agentur meiner Frau als Quelle / Urheber zu nennen.
    Wie gewohnt, messen diese Lobbyisten mit zweierlei Maß und brechen die Gesetze, für die sie das Maul aufreißen und unsere von jeglichem Hirn befreiten, ausschließlich dem Wohl der Lobbies verpflichteten Politiker bestechen. 
    Die einzige Konsequenz muss lauten: Werft die Veröffentlichungen der Verlage, die ihre Lobbyisten haben brüllen lassen, aus dem Index! Weg mit den Zeitugen aus den Suchmaschinen!
    Denn diese Zeitung verdienen mittlerweile richtig Geld mit dem Anzeigengeschäft im Internet. Wenn niemand mehr diese Anzeigen findet, bedeutet das auch weniger Geld für die Lobbynutzer.
    So muss das laufen.

     

    Spiegel Online schreibt dazu (http://spon.de/adJZD):

    "Geld von Google | Kabinett beschließt umstrittenes Leistungsschutzrecht | Dieses Vorhaben ist weltweit wohl einzigartig: Das Bundeskabinett hat das umstrittene Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem Presseverleger von Suchmaschinen wie Google Geld fordern könnten. Als nächstes entscheidet der Bundestag über das Leistungsschutzrecht. | Suchmaschinen – und das ist in Deutschland vor allem Google – sollen künftig schon für die Nutzung kleiner Textanrisse Lizenzen benötigen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Presseverlage sollen dann von Suchmaschinen und gewerblichen Anbietern von Diensten, "die Inhalte entsprechend aufbereiten", Geld fordern können.
    Das sogenannte Leistungsschutzrecht soll den Verlagen neue Einnahmen im Internet ermöglichen. In dem Entwurf heißt es dazu: "Heute sehen sich … Presseverlage zunehmend damit konfrontiert, dass andere Nutzer für die eigene Wertschöpfung systematisch auf die verlegerische Leistung zugreifen und diese in einer Weise nutzen, die über das bloße Verlinken weit hinausgeht." Außerdem soll es mit dem geplanten Gesetz einfacher für Verlage werden, gegen widerrechtlich kopierte Inhalte vorzugehen.
    Nicht betroffen sein sollen Angebote, die eine Auswahl an Textanrissen und Links aufgrund einer eigenen Wertung präsentieren. Das berichtet "Heise" unter Berufung auf die Bundesregierung. Demnach würde ein News-Aggregator wie Rivva nicht unter die geplante Lizenzpflicht fallen. Sollte das Leistungsschutzrecht tatsächlich in dieser Form vom Bundestag beschlossen werden, dürften Betreiber solcher Dienste allerdings bis zu entsprechenden Gerichtsurteilen Kopfschmerzen haben.
    mehr

    Antwort
  • Warum wir nicht mehr auf externe Artikel verlinken werden!
    3. Januar 2013 um 15:46
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    Das Leistungsschutzrecht zeigt erste Stilblüten. In einem Artikel auf Golem (darf man den noch kostenfrei verlinken? http://bit.ly/Leistungsschutzgesetz) heisst es: "Pro Verlinkung wollen Verleger 300 Euro – Eine Frauenhilfsorganisation wird in Irland vom Verlegerverband unter Druck gesetzt, für einfache Verlinkungen ohne Textausschnitte Lizenzgebühren zu bezahlen. Ein Link auf urheberrechtlich geschütztes Material verletze das Urheberrecht."  

    Der von den Verlegern gewünschte Preiskatalog sieht etwa so aus:

    1 bis 5 Artikellinks ca. 300 €
    6 bis 10 Artikelinks ca. 500 €

    26 bis 50 Artikelinks ca. 1.350 €

    Dies kann per Abmahnung jeden treffen. Und es betrifft nicht nur Artikel sondern auch andere elektronisch-mediale Objekte wie Grafiken, Bilder, Videos etc. Bei entsprechender Auslegung kann man dies auch gleich noch auf Bookmarking- und Link-Verkürzungsdienste (wie Delicious, BIT.ly, Mr. Wong u.a.) ausdehnen, auf RSS-Feed-Aggregationsdienste anwenden, auf Thumbnails und Screenshots von Inhalten beziehen (ja, gibt es gerade bei Facebook – Abmahnung wegen Vorschaubildern beim Teilen http://www.ferner-alsdorf.de/2013/01/urheberrecht-abmahnung-wegen-vorschaubildern-auf-facebook/, hier http://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/abmahnung-facebook-link-teilen-funktion.html und hier http://rechtsanwalt-schwenke.de/nun-ist-es-soweit-abmahnung-wegen-vorschaubildern-bei-facebooks-teilen-funktion/)  … und so weiter, und so weiter.

    Wie man sich dagegen behilft? Nun – einmal nichts mehr verlinken und zitieren (ist schade) und nicht im Sinne der Autoren/Urheber oder in jedem Einzelfall halt eine schriftliche Genehmigung einholen (und dabei riskieren, gleich die Rechnung mit zu erhalten). Oder halt Risiko fahren und auf Abmahnungen warten. Letzteres kann teuer werden und man ist leider der Willkür der Abmahnanwälte ausgeliefert.

    Und eines darf man auch nicht übersehen – das Leistungsschutzrecht fördert Plagiate … d.h., ehe man etwas zitiert oder verlinkt wird es umformuliert, so dass es wie eine eigene Schöpfung aussieht.

    Antwort
  • #LSR schlägt Wellen
    4. März 2013 um 18:45
    Permalink

    Nun ist es passiert – der Bundestag hat am 1.3.2013 das LSG verabschiedet … 🙁  Hier kann man sich ansehen, wie welcher Abgeordneter gestimmt hat. http://www.spiegel.de/Abstimmung_LSR .

    Nun geht es erst richtig los …

    • Wie lang darf ein Textschnippsel denn sein, was heißt kurz?
    • Darf man überhaupt noch Links auf andere Webangebote setzen?
    • Wieviel Text darf in der Beschreibung eines Links in einem Bookmarking-Dienst wie Delicious oder in einem Linkverkürzer-Dienst wie Bit.ly stehen?
    • Verlinkt und zitiert man nun gar nicht mehr und formuliert so lange um, bis kein Plagiat mehr erkennbar ist (denn ein Zitat könnte ja jetzt zu lang sein)?
    • Und wenn man selbst Autor ist – darf man dann noch seine eigenen Artikel verlinken und zitieren?

    Allein der letzte Punkt erfordert zukünftig mit jedem Verlag, jeder Zeitschrift und jeder Webseite eine Vereinbarung, ob man die selbst gelieferten Artikel weiterhin verlinken und auf der eigenen Webseite nutzen darf.
    Und schwierig wird es auch mit der Frage von Einträgen in Blogs und Social Communities. Dieser Beitrag "gehört" ja dann Slideshare, Scribd, Facebook, Google, XING – darf ich ihn nochmals auf meiner eigenen Webseite posten? Oder sind Slideshare, Scribd, Facebook, Google, XING kein schützenswerter Hersteller von "Presseerzeugnissen"? 

    Wir erweisen uns mit dem Leistungsschutzrecht einen Bärendienst.

    Gesetzestext:
    http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711470.pdf
    SPIEGEL:
    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/leistungsschutzrecht-bundestag-beschliesst-google-gesetz-a-886270.html
    HEISE:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Lex-Google-Bundestag-beschliesst-neues-Leistungsschutzrecht-1814656.html
    ZEIT:
    http://www.zeit.de/digital/internet/2013-02/leistungsschutzrecht-bundestag

    Aber es besteht ja Hoffnung, das sich Leute einigen wie lang denn kurz ist, dass ein "Snippet" bei Google ja sowieso nicht zahlungspflichtig weil zu kurz und "umgebaut" ist und natürlich generell, geht es doch um "Presse"-Erzeugnisse und eine Buchdruckerpresse ist die virtuelle Welt des Internets nun wahrlich nicht. Wenn es also nur um "gepresste" sprich "gedruckte" Erzeugnisse geht, dann meinetwegen – die will ja sowieso niemand abtippen müssen  🙂

    Inzwischen ist die Diskussion weitergegangen und schlägt im Internet hohe Wellen. So zum Beispiel das Thema "Snippet".

    Der Bundesverband der Verlage, BDVZ, hat verkündet, dass "Snippets à la Google" ohne Lizenz ungesetzlich seien und tritt so der Meinung entgegen, dass die letzte kurzfristige Änderung des Gesetzes, Google aus der Schusslinie genommen hätte. Es geht also darum, wie lang ist kurz und kürzest sowie wie viele gleiche Begriffe in einem Satz sind bereits Urheberrechtsverletzung. Hierzu gibt es eine längere Diskussion auf YIGG: http://bit.ly/BDZV-Snippets

    Ich mache mir inzwischen um meine eigenen verlinkten und zitierten Artikel Sorge.
    Sollte ich jetzt einen Anwalt nehmen und wirklich alle Verlage/Redaktionen/Zeitschriften/Webportale per Einschreiben anschreiben mir schriftlich zu bestätigen, dass ich die eigenen Artikel verlinken und mit Auszügen (etwas länger als kürzest) selbst im Internet präsentieren darf?
    Oder soll ich denen schreiben, alle Beiträge von mir ohne Vertrag und alle Links zu meinen Informationsangeboten zu entfernen?  So mit Stichtag und Rechtsmittel"androhung". Ich meine nur so aus Gerechtigkeitssinn, wenn die Verleger jetzt die Abmahnanwälte von der Leine lassen.

    Pro-Aktiv das Crawlen, Verlinken und Snippet-Anzeigen erlauben

    Anstelle nun abzuwarten, haben wir pro-aktiv den Versuch gestartet, zumindest beim "Hauptziel" des "Lex Google" Klarheit zu schaffen … Also eine E-Mail an Geschäftsführung und Rechtsabteilung von Google Deutschland GmbH formuliert, in der erlaubt wird, die Verlagsprodukte und Publikationen von PROJECT CONSULT zu crawlen, zu indizieren und mit Link nebst Textsnippet in Suchergebnissen anzuzeigen. Die E-Mail wurde zwar zunächst nicht gelesen, aber dann bekamen wir über XING am 4.3.2013 doch eine Mitteilung des Zuständigen aus der Rechtsabteilung von Google Deutschland:
    "Vielen Dank, Herr Dr. Kampffmeyer. Heute haben übrigens Heise und Golem ebenfalls pauschale Lizenzen erteilt. Mit freundlichen Grüßen, … "

    Wie definiert man ein Snippet?

    Da der Gesetzgeber es versäumt hat, die Zeichenanzahl anzugeben, haben wir selbst einen Versuch unternommen um das #Snippet zu definieren:

    "Ein #Snippet im Sinne des #LSR hat 3000 Zeichen und ein Farbbild mit einer Auflösung von 500×500 Pixel, oder nicht? :)"

    Aber selbst dies ist eine Einschränkung und die meisten Kommentatoren auf Twitter unseres Vorschlages sind sogar der Meinung, dass 160 Zeichen schon zu lang seien.

    Die Diskussion geht weiter. Schon bald wird der Bundesrat gefragt. Und dann wird es gegebenenfalls amtlich. Vorsorglich (aber verspätet – man hätte vorher sich engagieren müssen) haben eine Reihe von Verlagen für sich das #LSR in Bezug auf Suchmaschinen und Snippets wegdefiniert.

    Gut
    Golem http://bit.ly/LSR-Golem
    Heise.de http://bit.ly/Heise-LSR
    PROJECT-CONSULT http://bit.ly/PCHH-Impressum

    Weniger gut denn nur ein Artikel ?
    SPON http://bit.ly/SPON-LSR

     

    Mal sehen, wie es nun weitergeht. Auf verschiedenen Plattformen haben wir dazu auch weitere Diskussionsstränge:

    XING
    http://bit.ly/XING-LSR
    http://bit.ly/XING_Leistungsschutzrecht
    http://www.xing.com/XIDM/LSR

    Google+
    http://www.Google.de/PROJECTCONSULT:/LSR

    Facebook
    http://www.Facebook.com/PROJECT_CONSULT_Fans/LSR

    Antwort
  • EU Uploadfilter & Leistungsschutzrecht
    20. Juni 2018 um 12:24
    Permalink

    Ist dieser Link auf Netzpolitik.org einer der letzten, die wir posten: „Schlag gegen die Netzfreiheit: EU-Abgeordnete treffen Vorentscheid für Uploadfilter und Leistungsschutzrecht“? Oder ist es vielleicht dieser auf SPIEGEL ONLINE „Upload-Filter und Leistungsschutzrecht: Europa entkernt das Internet“ 

    Eine Vorentscheidung für das umstrittene LSR Leistungsschutzrecht nebst Uploadfilter ist im Rechtsausschuss der EU gefallen. Das Votum – auch deutscher Abgeordneter – war für den „Gelddrucken-und-doch-in-Suchmaschinen-findbar-sein“-Vorschlag der Verleger gefallen. Zunächst geht es um die Upload-Filter (Artikel 13), die urheberrechtlich geschütztes aussperren sollen. IM zweiten Schritt öffnet dies auch dem LSR Tor-und-Tür (Artikel 11). Nicht zu Unrecht wird von einer „Link-Steuer“ gesprochen.

    Die letzte Chance die Entscheidung zu stoppen ist dann das Europa-Parlament, das in wenigen Wochen abschließend über das Gesetz abstimmt.

    Bei PROJECT CONSULT sind wir sind wir direkt betroffen:

    1. Werden unsere fachlichen Beiträge ein Opfer der Upload-Filter, wenn wir eigene Videos auf Youtube, Folien auf Slideshare oder Artikel auf Scribd stellen?
    2. In unserem Blog und in unserem Newsletter verlinken wir auf Quellen. Dies wird dann zukünftig bei Publikationen und Publikationswebseiten nicht mehr erfolgen. Wir werden natürlich ordentlich zitieren, aber nichts mehr direkt verlinken. 
    3. Wir haben selbst für unsere Publikationen und unseren Newsletter einen Verlag mit ISBNs und ISSN. Werden Beiträge von uns nun auch nicht mehr verlinkt, weil wir auch ein Verlag sind? Wir haben in unserem Rechtshinweis zwar eindeutig geschrieben, dass wir das LSR nicht in Anspruch nehmen und uns über Links und Zitate freuen. Wird das jemand lesen?
    4. Können wir jetzt Suchmaschinen-Betreiber wie Google verpflichten, alle unsere Seiten zu Indizieren und die Links zum Zugriff vorzuhalten?

    Allein diese Beispiele zeigen, dass es weniger um die Reform des Urheberrechtes ging als denn um die Sicherung altertümlicher Geschäftsmodelle von Verlagen.

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