E-Government: Deutschland in der Sackgasse?

4. Dezember 2015 14:43 Uhr  |  Dr. Ulrich Kampffmeyer  |  Permalink


Wolfgang Ksoll hat dankenswerter Weise zusammentragen, wie sich das Thema E-Government in Deutschland entwickelte – oder besser zurückentwickelte. Der Beitrag gibt auch einen sehr schönen Rahmen zu den Diskussionen, die hier bei uns im Blog geführt werden.

In seinem Blog "WK" hat Wolfgang Ksoll, engagierter Verfechter des Pragmatismus bei E-Government und Informationsmenangement, die Geschichte der Fehlentwicklungen in Deutschland zusammengetragen und mit Fundstellen verlinkt: E-Government: in Deutschland in der Sackgasse? (als PDF)

In seiner Einleitung schreibt er: "Nach neueren Umfragen ist die Nutzung des E-Governments in Deutschland rückläufig bei schon sowieso vergleichsweise niedrigen Ausgangswerten. Ist das E-Government in Deutschland in eine Sackgasse gelaufen? Wie konnte es dazu kommen? Warum ist das im Ausland anders? Was kann man dagegen tun?"

Ausgehend von der aktuellen Situation, der nicht abstreitbaren "Sackgasse", geht er auf einige (wir wüßten noch mehr) eklatante Fehlentwicklungen ein: die qualifizierte elektronische Signaturen (qeS), den neuen elektronischen Personalausweis (nPA), DLR-Portale, De-Mail, TR-ESOR und TR-Resiscan. Er beschreibt den Eifer der Justiz und lobt die Finanzverwaltung für ihr pragmatischeres Vorgehen. Im Vergleich mit dem Ausland stehen wir dann wirklich ganz, ganz weit hinten. Wolfgang Ksoll endet mit der Frage "Was ist zu tun?" Wolfgang Ksoll belässt es aber nicht bei dieser Frage sondern gibt ein Rahmenpropgramm (auch wenn wir hier andere Themen und andere Prioritäten noch sehen würden) für die notwendigen Änderungen in Deutschland vor: "E-Government muss einfach sein wie shoppen bei Amazon.":

  1. Maßnahme: rechtliche und technische nationale Hürden beseitigen und Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit herstellen, wie es die Verfassung gebietet
  2. Maßnahme: BSI reorganisieren
  3. Maßnahme: Geheimdienste regulieren
  4. Maßnahme: Controlling einführen und damit Zielerreichung steuern
  5. Maßnahme: Normenkontrollrat Normen kontrollieren lassen

Wolfgang Ksoll führt zum Schluss aus: "Es gibt viel zu tun: packen wir es an! Als Industrienation kann es sich Deutschland nach 20 Jahren Irrwegen nicht weiter leisten, bei der Digitalisierung weiter zu schlampen und insbesondere auch beim E-Government. Das bisher erreichte ist ein unwürdiges Trauerspiel. Kein anderes Land der EU oder der G8/G20 lässt sich so gehen. Wie Roman Herzog schon sagte, muss ein Ruck das Land erfassen, um das Verpennen der Digitalisierung endlich zu beenden. Da helfen keine kleinen Verbesserungen, hier ein wenig mehr Marketing, dort ein wenig mehr Subventionen zur Einführung sinnloser Technik. Wir werden die rechtlichen Rahmenbedingungen noch einmal vollständig überarbeiten müssen und wie im Ausland, die Behandlung von Schriftgut nicht vom Trägermedium abhängig machen dürfen."
 

Dies können wir nur unterstützen!

 

Nachklapp

In unserem Blog und auch in unserer Gruppe "Information & Document Management" haben wir all diese Punkte bereits diskutiert – allerdings nicht so schön sauber zusammengefasst und mit Belegen versehen! Aktuelle Diskussionen sind bei uns:

Schriftform & BFH-Urteil zur Nutzung der qeS

BSI TR-Resiscan und Aufrufe zur Abschaffung

eIDAS und die Umsetzung

De-Mail

EGovG E-Government-Gesetz

usw. usw.

 

Kommentar auf Facebook (4.12.2015) zum dortigen Post von Wolfgang Ksoll

Vielen Dank Herr Ksoll!
Eine sehr gute und ausführliche Zusammenfassung, die die meisten der Fehlentwicklungen umfasst und belegt (auch wenn man noch die eine oder andere Marotte hinzufügen könnte). Wichtig ist mir, dass es auch konkrete Vorschläge für Veränderungen gibt (auch wen diese noch ergänzt oder anders priorisiert werden könnten). Ich glaube, dass das grundlegende Problem bereits auf gesetzlicher Ebene besteht und wir uns dort in einem Wirrwarr von Details und kaum mehr nachvollziehbaren Verweisen verfangen haben. Nachbessern wird hier nicht helfen. Wir brauchen an den Grundlagen des BGB, der ZPO, des Verwaltungsrechts einen konsistenten Umbau – und zwar schnell. Alle Maßnahmen die man sich im E-Government ausdenken könnte, die Umsetzung mit Informations- und Kommunikationstechnologien beinhalten, scheitern bereits an den rechtlichen Voraussetzungen (oder zumindest an der Interpretation dieser Voraussetzungen). So werden auch leider pan-europäische Harmonisierungs-Initiativen wieder ad absurdum geführt, wenn man liest, dass man eIDAS als "Förderer" der qeS sieht oder aber die Regelungen zur Elektronischen Rechnung in Europa in Richtung hybrides ZUGFeRD drängen möchte. Hier dräut uns Ähnliches wie mit den DLR-Portalen. In den USA ist mit dem FRCP das elektronische Dokument längst in den Gerichtsäalen angekommen, ohne Signatur, und das originäre elektronische Dokument hat längst Vorrang vor seinem Ausdruck als Papierkopie. Dem Autor Wolfgang Ksoll kann man nur zustimmen, dass man in Deutschland von den "Sonderlocken" weg muss, sonst werden wir nicht nur in Europa, sondern auch global abgehängt. Die Sonderlocken sind nicht nur für E-Government, den Ausgangspunkt des Artikels, sondern für unsere ganze Wirtschaft, für unsere Gesellschaft schädlich.
Ich unterstütze daher den Vorstoss von Wolfgang Ksoll in der Hoffnung, dass sich viele anschließen! Unser Kommentar in unserem Blog dazu: http://bit.ly/EGov-Sackgasse
Ulrich Kampffmeyer
Geschäftsführer, PROJECT CONSULT Unternehmensberatung GmbH, Hamburg

Dr. Ulrich Kampffmeyer

Curriculum auf Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Kampffmeyer

14 Kommentare zu “E-Government: Deutschland in der Sackgasse?

  • Ksoll Blog : mutig
    5. Dezember 2015 um 2:53
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    Ich habe den Blog von Herrn Ksoll mit Interesse gelesen. Zwar enthält dessen Post ein paar Fehlinformationen, insbesondere was den Hintergrund zur Schriftform und die dabei unberücksichtigte „Verkörperung von Schriftzeichen“ – was wiederum maßgeblich vom BMJ und weniger vom BMI oder vom BMWI definiert wird – berücksichtigt, dennoch traut sich Herr Ksoll als einer von wenigen Personen, einige der tatsächlichen Zusammenhänge zwischen der Crypto Mafia, dem BSI als ehemalige BND Abteilung (https://netzpolitik.org/2013/das-bundesamt-fuer-sicherheit-in-der-informationstechnik-und-seine-kooperation-mit-militaerischen-einrichtungen/), den Geheimdiensten und deren Einfluss über das BSI auf die Politik aufzuzeigen.

    Erst vor solchen Hintergründen wird die Bedeutung der privaten Beteiligungen des ehemaligen Innenministers Otto Schily an zwei Herstellern biometrischer Merkmale in Ausweispapieren verständlich (http://www.zeit.de/online/2006/33/schily-biometrie).

    Auch die Rolle von Frau Zypris zuerst als Staatsekretärin im BMI – mit verantwortlich für das dem Bundesministerium des Innern (BMI) unterstellten BSI – und ihre spätere Rolle als Ministerin des Bundesjustizministeriums (BMJ) zeigen zumindest ihre personelle Verquickungen zwischen den für die elektronische Signatur verantwortlichen Ministerien auf. Dass dabei auch die Sicht des BMI bzw. des dem BMI unterstellten BSI durch Zypris mit in das BMJ übertragen und damit auch dort verankert wurde, konnten wir als CCES Competence Center Elektronische Signaturen des VOI 2007 erfahren.

    Interessant ist, dass der Bonner RA Stefan Engel-Flechsig heutzutage als einer führenden Aktivisten im Umfeld von ZUGFeRD agiert. Zur Jahrtausendwende und vorher war Engel-Flechsig gemeinsam mit Georg M. Bröhl (Ministerialrat) und Dr. Alexander Tettenborn (Regierungsdirektor), beide damals im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, ebenfalls an der Formulierung des Signaturgesetzes von 1997 und 2001 beteiligt. Damit soll Herr Flechsig nicht irgend welcher unlauterer Absichten bezichtigt werden, es ist jedoch wichtig, personelle Zusammenhänge zwischen Themen zu erkennen und damit nachvollziehen zu können.

    http://www.zugferd-entwicklertage.de/referenten/

    Die Welt ist klein und irgendwie schließt sich immer wieder der Kreis. Auch wenn mir gegenüber mal Dr. Tettenborn in einem persönlichen Gespräch im Jahr 2003 bedauert hatte, dass das von ihm mitgestaltete Signaturgesetz von anderen Interessen inzwischen ziemlich überlagert würde … solange der Einfluss von Leuten wie Steffen Schwalm. Business Advisor, BearingPoint GmbH und Arno Fiedler bzw. dessen NIMBUS Unternehmensberatung GmbH ( http://www.nimbus-berlin.com/content/referenzen.htm ) nicht gebrochen wird, wird der Lobbyismus dieser Protagonisten der Crypto-Mafia weiterhin seine Blüten treiben.

    Das sind nämlich genau diejenigen Leute, die an dem Chaos, egal ob als Angestellter oder Inhaber, ihr Geld verdienen, indem sie auf von den Ministerien bezahlten Fachkonferenzen (damals Signaturbündnis / Kartenbündnis genannt) unbeleckte Ministerialbeamte für die Gesetzesvorlagen der Crypto-Mafia als Moderator oder „Fachkraft“ weichkochen. Dies habe ich selbst während einer im Haus der Deutschen Bank durchgeführten Sitzung des Signaturbündnisses erfahren dürfen. Je mehr Verwirrung diese Leute platzieren umso kompetenter erscheinen diese und umso teurer wird es für die Volkswirtschaft.

    Insofern kann ich Herrn Ksoll nur zur Seite springen … Verursacher dieses ganzen Unfugs müssen endlich namentlich benannt werden, sachlich aber konsequent.

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    • Verkörperung von Schriftzeichen
      5. Dezember 2015 um 11:28
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      Die „Verkörperung von Schriftzeichen“ spielt international keine Rolle (Sie finden nur 10 Fundstellen in Google). Sie ist eine Erfindung deutscher Juristen zur aktiven Sabotage der Digitalisierung. Außerdem ist sie ein Straftäterschutz. In der Schweiz werden E-Mail-Fälscher wegen Urkundenfälschung bestraft, in Deutschland ist die Fälschung einer E-Mail aktiv zu einem Kavaliersdelikt gemacht worden. Dieser Straftäterschutz ist einfach so da, er wird explizit vom Gesetzgeber so nicht genannt und wird vom Normenkontrollrat nicht geprüft, ob dieser Straftäterschutz mit der „Verkörperung von Schriftzeichen“ nicht auch noch zu Bürokratieaufwuchs führt, der deutsche Bürger und Wirtschaft gegenüber Ausländern ohne Begründung benachteiligt. Hier haben außerhalb des Parlamentes Menschen Fakten geschaffen, die demokratisch nicht dazu legitimiert sind, Straftäter zu schützen. Hier sollte endlich auf Vernunft und internationale Verhältnismäßigkeit abgestellt werden, zumal unsere Verfassung ohnehin Verhältnismäßigkeit gebietet und nicht Mäßigkeit.

      Das Abheben auf einzelne Personen habe ich mir weitgehend verkniffen. Meist habe ich Personen genannt, wenn ich sie zitiert habe. Zudem sollten Sie bei den Links zur Signaturstudie reinsehen: ich war ja selbst Mittäter. 🙂 Sehen Sie unter dem Link mit der Kurzfassung nach.

      Grundsätzlich finde ich es gut, wenn man experimentierfreudig ist, um heraus zu bekommen, wie man die Zukunft besser als die Vergangenheit gestaltet. Das aber muss begleitet werden von der Evaluierung des Handelns. In der DDR sagte man „Kritik und Selbstkritik“, bei der „Lernenden Organisation“ (Senge et al.) heißt es dann „Lernen erster und zweiter Ordnung“. Da haben wir massive Lücken beim Experimentieren.
      Da halte ich es mit dem Namensvetter Goethe im Faust:

      „Der Worte sind genug gewechselt,
      Laßt mich auch endlich Taten sehn!
      Indes ihr Komplimente drechselt,
      Kann etwas Nützliches geschehn“

      Nach 20 Jahren Basteln mit der Qual-Signatur müssen Behinderungen aus dem Weg gegräumt werden. Bei der Gesundheitskarte deutet sich ja schon das nächste Desaster an, trotz E-Healthgesetz diese Woche. 2006 sollte sie kommen, 2016 kommt nur die Stammdatenpflege, die von den Krankenkassen auf die Ärzte teilverlagert wird. Kein Qualsignatur, keine Anwendungen. Oft mit den gleichen institutionellen Akteuren in staatlicher Hand.
      Die Frage ist, ob die Bürger vor dem Staat noch mehr resignieren und die politische Mitte zu den Rändern weg spritzt und wir weiter unser Gemeinwesen verkommen lassen. Oder nicht.

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  • Lobbyismus auch in der Exponentialkurve
    7. Dezember 2015 um 16:08
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    In den obigen Texten ist gut wahrzunehmen, was auch in diesem Thema reichlich Sand in das Getriebe eines pragmatischen Gemeinwesens wirft. Aber das darf uns nicht wundern, denn das ist System-immanent. Wir sehen seit Beginn der Finanzkriese 2008 alle Parameter in den steilen Teil der Exponentialkurven gehen, um nur einige zu nennen:

    • Schulden- und Guthabenberg (wo Schulden sind müssen sich in gleicherweise Guthaben türmen)
    • Informationsmenge (wie will da NSA noch was Gescheites rausfinden -> Gefahr der Fehlinterpretation mit wachsender Wahrscheinlichkeit, dass auch Du unter ihre Räder kommen könntest)
    • Automatisierung: es werden nun exponentiell schneller Arbeitsplätze vernichtet als neue nachwachsen können: freuen wir uns also auf eine Zeit, in der für alle weniger Lohn-zu-arbeiten ist, und wir uns mehr um die Unsrigen kümmern werden können.
    • Globalisierung: die Dynamik der Märkte wird immer stärker, so dass eine Planwirtschaft mit Forecast nicht mehr möglich ist und alle Macht an die Peripherie muss, wer in dieser Änderungsgeschwindigkeit noch mithalten will.

    Und in dieser agilen Welt versuchen einige Profitierende nun noch ein wenig mit kruden Standards (wir erinnern uns noch an DOMEA) Land zu gewinnen und behindern alle anderen Wollenden in der Reduzierung von System- und Prozesskosten. Es wird Zeit, das Leben besser fließen zu lassen und die Hürden abzubauen …

    Wir müssen immer dran denken: Jeder von uns zahlt am Ende überzogene Verwaltungskosten aus der eigenen Tasche!

    Viele Grüße
    Martin Bartonitz

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  • E-Government-Gesetze der Bundesländer verstärken das Wirrwarr
    11. Januar 2016 um 13:00
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    Inzwischen haben mehrere Bundesländer ihre E-Government-Gesetze verabschiedet oder in die Landtage eingebracht. Alle basieren auf dem Bundes-E-Government-Gesetz von 2014 … dennoch ist die Vielfalt der Ausprägungen groß. Kein Commitment zu OpenData, andere Zeitpläne, keine einheitlichen Strategien für die Umsetzung von Lösungen, usw.  Es ist davon auszugehen, dass so auch weiterhin viel Geld in den Sand gesetzt werden wird. In der Fachzeitschrift EeGovernment Computing gibt es hierzu eine interessante Übersicht: http://bit.ly/1mQ4YyU
     

    Zur aktuellen Situation von E-Government in Deutschland schreibt die CeBIT, Hanover:

    Mit ihrem Programm „Digitale Verwaltung 2020“ und dem E-Government-Gesetz hat die Bundesregierung die Weichen für die Verwaltungsmodernisierung gestellt. Die Nutzung entsprechender Serviceangebote kommt hier zu Lande allerdings nur schleppend voran: Der europäischen Statistikbehörde Eurostat zufolge haben 2014 nur 53 Prozent der Bundesbürger das Internet zur Interaktion mit einer öffentlichen Verwaltungsstelle genutzt – etwa dem Einwohnermeldeamt, einem Bürgerbüro oder der Kfz-Zulassungsstelle.

    Damit liegt Deutschland im EU-Vergleich auf Rang 11. Spitzenreiter ist Dänemark, wo 84 Prozent der Bürger E-Government-Dienste nutzen, gefolgt von Schweden (81), Finnland (80) und den Niederlanden (75). Experten glauben, dass vor allem Informationsdefizite für die geringe Popularität der Onlineangebote verantwortlich sind: Viele Deutsche wissen nicht, dass „ihre“ Ämter Formulare auch zum Download bereithalten. Außerdem wurde etwa nach der Einführung des elektronischen Personalausweises kaum für die integrierte sichere Identifikationsfunktion (eID) und andere Zusatzdienste geworben.
     

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    • Dieser Flickenteppich war vorprogrammiert
      14. Januar 2016 um 17:41
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      Die Länder haben auch kaum eine andere Chance als Wirrwarr zu erzeugen. Dem EGovG (Bund) blind zu folgen bzw. es 1:1 übernehmen hilft angesichts der bekannten inhaltlichen Schwächen und Lücken des EGovG auch niemandem weiter. Zudem scheuen sich die meisten Länder auch vor konkreten Vorgaben für die Kommunen; Stichwort Konnexität. Was also tun? Sehenden Auges die halbgare Bundesregelung übernehmen oder besser selbst tätig werden? Ob Letzteres im Einzelfall besser ist, ist eine andere Frage. Es erzeugt in der Summe wieder einen Flickenteppich. Dem hätte man nur mit einer „adaptierwürdigen“ Bundesregelung vorbeugen können. Hätte.

      Der europäische E-Government-Vergleich hinkt in meinen Augen immer ein bisschen. Österreich mal außen vorgelassen sind die Spitzenreiter (hier: Dänemark, Schweden) – plus das stets genannte Paradebeispiel Estland – relativ bis stark zentralistische Länder, die mit einer einheitlichen Regelungen „von oben“ andere Gestaltungsmöglichkeiten und eine weit höhere Durchdringung haben als Deutschland, wo 17 Köche auf 17 verschiedene Weisen die gleiche Suppe kochen (wollen). So ganz trau ich den Zahlen auch nicht. Eine E-Government-Lösung auf Transaktions- oder Integrationsniveau wäre für mich auch höher einzustufen als eine reine Informationslösung. Ich kenne diese Eurostat -Studie aber nicht im Detail, daher lasse ich das hier offen.

      Deutschland hat sich selbst auch genug Beine gestellt in den jahrelangen Bemühungen, in den diversen unionsweiten Studien und Benchmarks einen der vorderen Plätze einzuheimsen. Wie gut das der von Capgemini erstellte EU-Benchmark, wo ein vorderer Rang ausdrückliches Ziel bei Beschluss der NEGS 2010-2015 war, seit 2013 keine Rangnummern mehr vergibt. Dann hätte man 2015 mal in harten Zahlen gesehen, was die NEGS in 5 Jahren gebracht hat. Leuchttürme und Insellösungen. Klingt nach traumhauften Strandurlaub ist aber die harte E-Government-Realität.

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      • Föderalismus nicht das Problem
        14. Januar 2016 um 21:50
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        Ich glaube nicht dass der Föderalismus das Problem ist. Wir haben in der Bundesrepublik trotz 17 Gesetzgebern auch ein einheitliches Handelsgesetzbuch, Sozialgesetzbuch, Gewerbeordnung (die auch in die Konnexität eingreifen, z.B. wird die GewO vom BMWi durch die Kommunen operiert).

        Wir haben einfach nur keinen Bock mehr: Die letzte Föderalismuskommission war ein Horror der Zersetzung, wo Leute sich durchsetzten, die weder in der Politik (mit ihrer Korruption) noch in der Bauwirtschaft (mangels Fähigkeit) sich halten konnten.

        Wir haben uns mit den EGov-Aktivitäten in ein Traumland zerbastelt. Blindlings wurde Informatikern vertraut, die in der Wirtschaft keine Schnitte hätten, aber von den Juristen nicht eingeschätzt werden konnten. Was nun Not tut ist Abrüstung. Mut dazu, dass wir gescheitert sind. Die ganze sinnlose Overhead-Technik, die im Ausland niemand braucht, wie QualSig, De-Mail, nPA einfach weg. Endlich digitale Aktenführung ohne den von den BND-Spionen im BSI angeflanschten Overhead, der IT-geführte Akten unwirtschaftlich macht und keinen Nutzen stiften (und im Ausland auch keiner braucht, genauso wenig wie den anderen Landesverrat der BND-Spione, die massenweise Daten an fremde Mächte in landesverräterischer Absicht schaufeln).

        Es gibt keinen Grund, in Deutschland Sachen zu machen, die im Ausland keiner braucht und dann auch noch E-Mailfälschungen zum Kavaliersdelikt zu machen, das in der Schweiz eine Straftat wie auch auf Papier ist. Möglicherweise scheint es damit zusammen zu hängen, dass eine Dissertationsfälschung offenabr die Einstellungschance als MinisterIn bei Merkel erhöht. Da ist es natürlcih zweckmäßig, wenn man ehrenwörtliche Erklärungen an zweitklassigen bayeriscehn Universitäten abgibt statt eidesstattliche Versicherungen wie an richtigen Universitäten.

        Dieser Hass auf die Digitalisierung hat in Deutschland lange Tradition. Als 1988 die deutschen Hochschulen ans Internet wollten, wollte uns das BMFT zwingen, esoterische OSI-Protokolle zu verwenden, wo drei User eines X.400-Messagehandlers eine Vax 11/780 unter Unix still legten, wohingegen im CERN hunderte von Hackern auf eben solcher Vax zu hunderten gleichzeitig mit Internetprotokollen ihre Reifeprüfung machten 🙂

        Wir werden Rückschritt erleben in Deutschland, wenn wir nicht radikal umsteuern. Das Ranking bei CapGemini ist dabei irrelevant. Dramatisch sind die Nutzungszahlen, die unter 40% gefallen sind, Tendenz sinkend. Die Bürger sehen sehr wohl, wo ihnen kostenintensiver Schrott angeboten wird, was mit Papier effizienter erledigt werden kann. Die hohen Kosten für den nPA sind eine Frechheit. Bei der QualSig ist die zweite Generation Lesegeräte im Einsatz, wo sich nicht mal eine amortisieren lässt.

        Wir werden nur Änderungen bekommen, wenn wir laut den Mund aufmachen (wie damals beim Zugangserschwerungsgesetz, das einfach ersatzlos nach Bürgerprotesten gestrichen wurde oder wie in Österreich das Smart-Metering von Pflicht auf freiwillig umgestellt werden musste nach Bürgerprotesten). Rational ist der Verwaltung nicht mehr beizukommen. E-Government ist für den neuen Bundes-CIO nicht auf der Tagesordnung. Jetzt macht man Rechenzentrumskonsolidierung. 10 Jahre später als die Wirtschaft.

        Der Souverän muß einschreiten, wenn seine Repräsentanten aus dem Ruder und in die Irre laufen.

        Antwort
  • E-Government gibt es in Deutschland defacto nicht
    28. April 2016 um 7:45
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    So titelt der Bundestag in seiner Pressemitteilung: http://bit.ly/26wm47E "E-Government gibt es defacto nicht" und so stellte es der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates, Johannes Ludewig, am Mittwoch 27.4.2016 vor dem Ausschuss "Digitale Agenda". bei der Vorstellung des Gutachtens "E-Government in Deutschland: Vom Abstieg zum Aufstieg" dar.

    <ZitatAusschuss Digitale Agenda
    Ein ernüchterndes Urteil bezüglich des Standes der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung (E-Government) zog der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates, Johannes Ludewig, am Mittwoch vor dem Ausschuss Digitale Agenda. "E-Government in Deutschland gibt es de facto nicht", sagte Ludewig vor den Abgeordneten bei der Vorstellung des Gutachtens "E-Government in Deutschland: Vom Abstieg zum Aufstieg". Zwar kämen innerhalb der Verwaltung diverse IT-Unterstützungen zum Einsatz, doch bleibe den Bürgern der Weg zum Amt in der Regel nicht erspart. E-Government drehe sich in einem Teufelskreis, so der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates. Unattraktive Angebote und eine geringe Nutzung würden sich wechselseitig bedingen. "Wir brauchen in Deutschland ein E-Government, dass Nutzen stiftet", forderte der ehemalige Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Davon sei man jedoch derzeit "Lichtjahre entfernt".

    Benötigt werde eine klare politische Linie, sagte Ludewig. Doch genau daran mangele es. Aus seiner Sicht ein schwerer Fehler, gehe es doch "um unsere Wettbewerbsfähigkeit". Deutschland befinde sich in vielen internationalen Rankings in der Frage E-Government auf den hinteren Plätzen. "Im Vergleich zu Österreich sind wir zehn Jahre zurück", führte er als Beispiel an.
    Dabei habe das vorliegende Gutachten ergeben, dass es in Deutschland "kein Erkenntnisproblem, aber ein Umsetzungsproblem gibt". Es sei bei den Verantwortlichen bekannt, was getan werden muss. "Es wird aber nicht getan", beklagte Ludewig.
    </Zitat>

    Eigentlich war der IT-Planungsrat eingerichtet worden, um föderale und Ressort-Hindernisse zu überwinden. Zahlreiche Projekte wurden angeschoben und auch abgeschlossen – jedoch blieb es bei "Empfehlungen". Der Schritt in die Umsetzung fehlt.

    Auch ist die Sinnhaftigkeit mancher Lösungsansätze sehr fraglich. Nehmen wir hier ein paar Beispiele:

    • Elektronische Rechnungsbearbeitung in der öffentlichen Verwaltung
      (abgeschlossen 31.12.2014) Das Konzept und die Musterlösung sind heute schon wieder überholt, da es längst die europäischen Richtlinien zum elektronische Rechnung gibt, die über die Rechnung hinausgehen und den gesamten "E-Procurement"-Prozess von der Ausschreibung bis zur Zahlung abdecken. Von Lösungen wie PEPPOL hat kaum jemand in Deutschland gehört und kompatibel mit dem aktuellen Ansatz ist dies nicht. Im Mai kommt übrigens der Entwurf des Europäischen Standards für das Format der elektronischen Rechnung, das europaweit verbindlich wird. Dies wird auch in Deutschland kurzfrisitg umzusetzen sein und wurde bereits in den neuen Gesetzen zum Vergaberecht verankert.
    • Nationale Langzeitspeicherung
      Das Projekt "NaLa" hat umfangreiche Dokumentationen und Ergebnisberichte, Projekthandbuch und Vorgaben generiert. Geplant war eine einheitliche, zentrale Langzeitspeicherung, die vor der eigentlichen Archivierung durch die zuständigen Archivämter liegt. An den Anbietern für elektronische Archivsysteme ist die komplett vorbeigegangen, weil auch NaLa nicht über Piloten hinausgekommen ist Der von Schleswig-Holstein und Dataport Hamburg federführend betriebene Ansatz setzt auf den vorhandenen E-Government-Konzepten auf und schleppt so auch weiterhin Ansätze wie das Signieren und Nachsignieren mit sich. Die Checklisten im Leitfaden führen so immer wieder zu den alten Konzepten von DOMEA und OKeVA zurück. Das Projekt wurde 2013 abgeschlossen – und was ist daraus geworden?

    Jeder bastelt in jedem Bundesland, in jedem Ressort an eigenen Lösungen vor sich hin und wird durch die verwaltungsrechtlichen Vorgaben auch noch so gegängelt, dass nichts Praktikables herauskommt. So ist es durch das Gutachten mal wieder bestätigt worden. Dem europäischen E-Government-Plan "EU eGovernment Action Plan 2016-2020 – Accelerating the digital transformation of government"  werden wir auch nicht gerecht. Zusammenfassend kann man nur wieder feststellen – zu unverbindlich, zu sehr veralteten Konzepten anhängig, zu viele deutsche Sonderlocken, zu viel individuelle Bastelei, zu viele verschleppte bürokratische Hürden, hinter den europäischen Entwicklungen hinterherhinkend.

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  • EDPR zeigt weiterhin Nachholbedarf bei E-Government
    25. Mai 2016 um 13:21
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    Der aktuelle Bericht der Europäischen Kommission "European Digital Progress Report (EDPR)" für 2016 http://bit.ly/1U8v1KM zeigt deutlich, wo Deutschland bei der Digitalisierung in Europa hinterherhinkt: Breitbandausbau und – wie erwartet – E-Government sind hinter dem europäischen Durchschnitt. Der "Country Report" für Deutschland erklärt die Situation. Insgesamt landet die Bundesrepublik im sogenannten Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (Digital Economy and Society Index – DESI) auf Platz neun von 28 und verbessert sich damit im Vergleich zum Vorjahr um einen Platz. Weil es sich im vergangenen Jahr insgesamt schneller entwickelt hat als alle Mitgliedstaaten im Durchschnitt, zählt die Kommission Deutschland zur "Gruppe der progressiven Länder." Die Internetkompetenz der Bundesbürger liegt ebenfalls über dem EU-Durchschnitt, und besonders gut Einkaufen können die Deutschen im Netz ebenfalls. Aber beim E-Government reicht es im Bericht der Kommission nur für Platz 18 von 28. Lediglich 19% der deutschen Internetnutzer nutzen demnach entsprechende E-Government-Angebote. Der Platz 18 ist übrigens knapp, denn die 19% sind einer der niedrigsten Werte in der gesamten Europäischen Union. Und dann faseln unsere Politiker davon, dass gute E-Government-Angebote auch gut angenommen werden: ""Wenn wir Anwendungen schaffen, die es dem Bürger verständlich und klar machen, dass die digitale Anwendung für ihn besser ist, als zur Behörde zu laufen, dann haben wir gewonnen" (de Maizière). Als ob wir nicht seit Jahrzehnten ein E-Government-Programm nach dem nächsten aufgelegt hätten. Alles sieht danach aus, dass nun wieder einmal der nächste "Action Plan" gemacht wird, aber dennoch wieder nichts passiert.

    Antwort
    • E-Gov in D?
      25. Mai 2016 um 16:32
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      Gerade heute haben wir darüber diskutiert, wie man ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister online beantragen kann. Es geht. Theoretisch. Wenn man einen freigeschalteten nPA hat und ein Lesegerät besitzt. Qualifizierte Signatur geht nicht (die braucht man z.B. bei der Gewerberegisterauskunft), aber da gab es früher auch andere Lesegeräte (kontaktbehaftet) als für den nPA (kontaktlos). Zum Glück weiß keiner, wie man Zertifikate auf Gesundheitskarten bekommt, sonst würde das noch jemand nutzen. 🙂 Eigentlich ist das Bundesamt für Justiz eine Bundesbehörde, die pflichtgemäß eine De-Mail-Zugangseröffnung haben muss. Hat sie auch. Aber für Verwaltungsverfahren nutzt sie den nPA, was ihr wegen eIDAS demnächst noch um die Ohren fliegen wird. Wenn sich im Ausland lebende Deutsche mit EU-ausländischen IDs sich an sie wenden.

      Wenn man also keine tagesaktuellen Lesegeräte für sich tagesaktuell ändernde Technologien hat, wäre es denkbar, in eine Meldebehörde zu gehen und das Führungszeugnis dort (mit Vorlage des Personalausweises) zu beantragen. Der Fall, den wir auf Twitter diskutierten, spielte aber in Berlin. Dort hat man aber sechs Wochen Wartezeit für einen Termin, damit man dort sein Anliegen vortragen kann. Seit Jahren wird hier die Schlamperei der Verwaltung geduldet. Es werden 10.000 Personen mehr beschäftigt, als McKinsey unter Sarrazin geplant hatte, aber für den Bürger hat man seit Jahren keine Zeit. Für die Pflege von Schulen gegen Schimmel und Baufälligkeit hat man auch keinen Sachverstand. Beim Lageso kommen Kinder zu Tode, die nicht mit ins Büro dürfen und draussen entführt, missbraucht und getötet werden.

      Da der EUGH einen Berliner Verwaltungsbesuch immer noch nicht als entschädigungspflichtige Folter anerkennt, kam mir die dritte Alternative (mit der Altlateiner sich schwer tun, aber Duden kucken hilft 😉

      Es ist offenbar die effizienteste Lösung, von Schönefeld SXF mit Ryan Air nach Köln/Bonn zu fliegen (ist billiger als Bahn mit Bahncard50) und dann zum Bundesamt für Justiz hinten in der Adenauerallee zu fahren und sich das Führungszeugnis vor Ort abzuholen. Sicherheitshalber würde ich vorher anrufen, da die Alt-BRD-ler mehr Feiertagen fröhnen als der Osten. Dann kann man sich noch einen schönen Rest des Tages im alten Bundestag und in den Museen da machen statt sich von der Berliner Verwaltung verhöhnen zu lassen.

      Langsam fange ich mich echt an zu schämen. Neulich schon fand ich heraus, dass in UK und USA Anwälte beim E-Filing einfach ihre Schriftsätze einfach auf einen Webserver mit User und Passwort hochladen. Mit meinen Geschäftspartnern in UK tauschen wir Dokumente aus mit einfacher Signatur nach EU-Signaturrichtlinie (also eingescannte Unterschrift). Und gut ist.

      Das Bundesamt für Justiz könnte bei einfacher Mail in ein Melderegister schauen (da die Kommunen und Bundesländer eine zentrale Lösung wie in Österreich hinterfotzig hintertrieben haben, um ihre Melderegisterauskunftsgebühren nicht zu verlieren, könnten sie die zentralen Meldedaten beim Finanzministerium anzapfen, die wir zum Managen der bundeseinheitlichen Steuernummer für alle Bürger mit tagesaktuellen Daten aller Meldeämter eingerichtet haben, aber gesetzlich wegen der hinterfotzigen Sabotage der Kommunen nicht nutzen dürfen), um die Postanschrift des Antragsstellers zu validieren und wenn keine Vorstrafen da sind, einfach einen Brief schicken, der das bestätigt. Aber man tut es nicht. Man scheisst auf Service und Bürger.

      Vor über 20 Jahren, als die Betriebsprüfungspflicht für Sozialabgaben von den Krankenkassen auf die Rentenversicherungsträger übertragen wurde, habe ich für 1.000 Betriebsprüfer, die alle nur als Telearbeiter von zu Hause arbeiteten, ein System geschaffen, wo wir nach der Prüfung vor Ort mit Drucker im Koffer einen Bescheid geschrieben haben, dass alles OK ist.

      In diesen 20 Jahren hat sich operativ nichts in der Innenverwaltung (Bund, Länder und Kommunen) zum Besseren gewendet. Es wird komplizierte Technologie eingeführt, die keine Verbreitung findet, aber den Hass auf die EU unterstützt, weil nichts kompatibel ist. Die potenzielle E-Governmentanwender wenden sich mit Grausen von der Verwaltung ab, die mal wegen Preußen als eine der besten der Welt galt. 37% noch in D, woanders regelmäßig 70%. Sagt die D21.

      Wahrscheinlich müssen wir wie bei Kohl auf die biologische Lösung warten, bis alle Saboteure und Boykotteure ausgestorben sind. So wie es jetzt läuft, ändern auch die Rauswürfe des IT-Direktors im BMI und des Chefs vom ITDZ in Berlin wenig. Es ist nur noch zum Schämen, wie das Land verhunzt wird, und nur noch rechte Amokläufer den politischen Diskurs mit Schießbefehlen an der Grenze und ausgerutschten Mäusen bestimmen. Adenauer würde sagen: „Ein Abgrund von Landesverrat!“

      Ach ja: die gute Nachricht des Tages. In Rheinland-Pfalz schreitet die SPD Seit an Seit mit der Telekom der Zukunft entgegen. Zwei Access-Points für freies WLAN wurden heute in Mainz freigegeben. Natürlich erst mal nur für eine halbjährigen Piloten. Man muss ja vorsichtig sein bei dieser komischen Digitalisierung, denn das Internet ist eigentlich nur für Terroristen da und für Professoren, um kostenlose Onaniervorlagen zu bekommen, wie die Postille „Emma“ der Steuerkriminellen Schwarzer, die über 30 Jahre jedes Jahr eine Straftat begang, auf die jedes Mal bis zu 10 Jahre Gefängnis drohte, uns in den 1990er Jahren mitteilte. Nun gut, ich bin jetzt erst mal positiv gestimmt über die zwei WLAN-Router in Mainz von der SPD-Landesmutter. Ich will auch nicht draüber nörgeln, das in meiner Heimat Städte wie Moers schon lange in der Altstadt WiFi-vollversorgt sind mit Freifunk, gestützt durch die Stadt, die Stadtwerke udn die Händler in der Altstadt. Wir schon werden in Mainz. In 30-40 Jahren. Oder so.

      Noch ein Zahlenspiel, aber dann ist Schluss: In Berlin war ich war ich 1988 daran beteiligt, dass wir gegen den Willen der Politik (BMFT) eine Hochschule mit 5.000 Rechnern an diese Neuland, das Internet, anschlossen. Das ist jetzt 28 Jahre her. Rein rechnerisch schaffen andere Deutsche in diesem Zeitraum zwei Mal ein tausendjähriges Reich zu schaffen und wieder abzuschaffen. Nur Digitalisierung, da klappt es halt nicht so. Aber es wird schon werden. Irgendwann mal. Wen uns Burkina Faso (früher Obervolta) technologisch und organisatorisch längst 30 Jahre überholt hat.

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  • Umsetzung des EGovG in Deutschland - das Trauerspiel geht weiter
    29. Juli 2016 um 11:32
    Permalink

    In eGovernment Computing ist am 28.7.2016 ein Artikel erschienen, der die Umsetzung des E-Government-Gesetzes in den Bundesländern beleuchtet: http://bit.ly/eGovG-Trauerspiel – das Trauerspiel geht weiter. Leider verstecken sich die Details in einem Slider mit Themen – angebracht wäre mal eine übersichtliche Zusammenfassung des Zustandes. Beginnend mit der Unsäglichkeit, dass sich jedes Bundesland noch ein eigenes E-Government-Gesetz leistet. 
    Ein anderer Artikel in eGOvernment Computing zeigt es schon deutlicher: „Viele Kommunen empfinden das Schlagwort von der „digitalen Behörde" als Damoklesschwert" . 
    Deutschland ist nicht nur beim E-Government in Europa weit abgeschlagen – nein, die Regelungen und das mangelnde Engagement schlagen auch bei der Digitalisierung der Wirtschaft und beim Aufbau einer Informationsgesellschaft voll zu.

     

    Antwort
  • Digitale Agenda - ein Jahr vor der Bundestagswahl
    19. August 2016 um 8:32
    Permalink

    Der eco Verband der Internetwirtschaft e.V.wirft erneut einen kritischen Blick auf die Digitale Agenda der Bundesregierung: "Digitale Agenda: Ein Jahr vor Bundestagswahl Großteil der Vorhaben noch nicht umgesetzt" http://bit.ly/eco_DigiAgenda

    <Zitat>

    • 45 Agenda-Punkte auf dem Prüfstand: 40 Prozent umgesetzt, 60 Prozent der Ziele noch nicht erreicht
    • Wichtiger Fortschritt: Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter und Regelung zur Netzneutralität
    • Dringender Handlungsbedarf bei Urheberrechtsreform, Datenschutz und Infrastruktur

    ​</Zitat>
     

    Selbst in dieser Zusammenfassung passen die Erfolgsmeldungen nicht: bei WLAN-Haftung gibt es immer noch keine "richtige" Haftungsbefreiung und die "Netzneutralität" ist angesichts der deutschen Positionen in Brüssel nur ein Lippenbekenntnis. Dabei sind andere Großprojekte der öffentlichen Hand selbst, wie die Umsetzung europäischer Richtlinien zur elektronischen Rechnung, zur elektronischen Signatur, zum Datenschutz, die Änderung der Schriftform etc., noch nicht einmalig richtig positioniert. 

    Man kann davon ausgehen, dass rechtzeitig zur BTW Bundestagswahl wieder das "Umetikettieren" und "Neukonfigurieren" der Vorhaben beginnen wird, damit es nach außen nicht so desaströs aussieht wie es wirklich ist.

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  • eGK Gesundheitskarte vor dem endgültigen Aus
    7. August 2017 um 6:26
    Permalink

    Durch zahlreiche Pressepublikationen (z.B. Golem, Süddeutsche Zeitung) wurde bekannt, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) vor dem endgültigen „Aus“ stehe. Spätestens nach der Bundestagswahl dürfte es auch seitens der Politik offiziell werden, was Ärzte, Verbände, Krankenkasse und andere Institutionen der Gesundsheitsbranche schmerzvoll konstatieren. Der Dachverband der Innungskrankenkassen hat berechnet, dass seit der Ankündigung der Gesundheitskarte in 2004 (sie sollte bereits 2006 am Markt sein) inzwischen 1,7 Milliarden Euro an Kosten verursacht wurden. Der Erfolg ist dürftig. Viele der ursprünglich angedachten Funktionen wie die elektronische Patientenakte auf der Karte und andere, blieben unterwegs auf der Strecke. Nur Bild und Versicherungsnummer blieben letztlich übrig (die Kosten von 1,6 Milliarden waren übrigens schon 2006 bekannt). Und natürlich aufwändige Verfahren und Technik bei allen Beteiligten. 

    Das Debakel reiht sich ein in eine ganze Reihe von Projekten der öffentlichen Hand, wo aufwändig proprietäre Technik entwickelt und nicht auf vorhandene Lösungen gesetzt wurde. In Deutschland gilt offenbar bei solchen Großprojekten immer noch der Grundsatz: „je komplizierter desto besser“. Ähnliche Abstürze stehen uns noch z.B. mit E-Government-Portalen, qualifizierten elektronischen Unterschriftsignaturen und Zustellsoftware wie De-Mail bevor. 

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    • gematik & ePA in der Diskussion
      25. Februar 2019 um 12:53
      Permalink

      Die gematik, als zuständige Instanz für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte eGK und der elektronischen PatientenAkte ePA steht weiterhin in der Kritik http://bit.ly/bvitg_ePA. „Laut Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollen gesetzliche Krankenversicherungen ihren Patienten bis spätestens 2021 eine gematik-zertifizierte elektronische Patientenakte anbieten. Hierfür hat die gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen mbH im Dezember 2018 gemäß gesetzlicher Frist die ePA-Spezifikation veröffentlicht.“ Diese gematik-Spezifikation ist sehr „dokumentenlastig“ und geht an den Anforderungen des modernen datenorientierten Austauschs von Informationen vorbei. So sieht es der Bundesverband Gesundheits-IT bvitg e.V., der eine eigene Empfehlung herausgegeben hat: http://bit.ly/bvitgeGK. Der bvitg sieht eine ganze Reihe von Problemen in der Spezifikation der gematik. Der bvitg empfiehlt sich auf die standardisierten XML-Profile des IHE Deutschland e.V. (http://bit.ly/IHE_ePA) zu stützen anstelle proprietäre Lösungen zu erfinden. Da zudem alle ePA-Produktlösungen von der gematik zertifiziert sein müssen, erscheint bereits heute der Endtermin für einen flächendeckenden Rollout bis Ende 2021 unwahrscheinlich.

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  • eAkte in den Bundesministerien bis 2020
    28. Februar 2019 um 13:13
    Permalink

    Der Plan, bis 2020 die elektronische Akte in allen Bundesministerien einzuführen klappt voraussichtlich nicht – so berichtet die ARD Tagesschau http://bit.ly/eAkte2020. E-Government-Gesetz hin-oder-her, das wäre schon der zweite oder dritte Anlauf zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung auf Bundesebene. Man macht sich das Leben auch nicht leicht. Anstelle auf Standards zu setzen werden immer wieder die gleichen Sonderlocken herausgekramt. Die „E-Akte Bund“ wird dabei gern als Entschuldigung benutzt, warum man mit der seit 2013 laufenden Umstellung auf die elektronische Akte noch nicht fertig ist. Auch wenn die Hälfte der Bundesministerien mitteilt, dass sie die elektronische Akte im Einsatz haben, so ist dies nur die halbe Wahrheit – flächendeckend für alle Mitarbeiter läuft bei den Meisten nichts.

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