Bundestag: Steuer-ID als Personenkennzeichen

31. Januar 2021 10:18 Uhr  |  Dr. Ulrich Kampffmeyer  |  Permalink


Am 28.01.2021 wurde das Registermodernisierungsgesetz (RegMog) verabschiedet. Die Regierungsparteien dafür, die Oppositionsparteien dagegen, die Bedenken der Datenschützer beiseite gefegt. Die einen feiern es als großen Fortschritt für die Digitalisierung, die anderen als Beginn der totalen Kontrolle und des Mißbrauchs. Die Risiken liegen in der Verknüpfung mit anderen Daten, der direkten Zuordnung in den Steuerbereich sowie der Nutzung über Behördengrenzen hinweg und in der freien Wirtschaft. Dann noch das Bargeld abschaffen und man hat den total gläsernen Bürger.

Die Diskussion lief schon über 10 Jahre, so dass eine Entscheidung längst fällig war. Und dies nach all den Jahren auch noch als Fortschritt, als Durchbruch, als den Meilenstein bei der Digitalisierung verkaufen zu wollen, ist schon ein Hohn. Und muss es denn die Steuer-ID sein? War das mal nicht so etwas mit einer eID auf dem neuen Personalausweis? Sollte sich diese etwa nicht durchgesetzt haben? (</Sarkasmus> … solche Aussagen muss man ja wg. den Trollen in öffentlichen Diskussionsforen inzwischen kennzeichnen).

Peter Schaar, seinerzeit Bundesdatenschützer, kritisierte seit 2011, dass die Steuer-ID bereits in verschiedensten Anwendungen jenseits der Steuer zum Einsatz komme und meinte, „… die Steuer-ID dürfe nicht zum allgemeinen Personenkennzeichen werden.“ Längst wird sie nicht nur innerhalb von Behörden genutzt und ausgetauscht sondern auch bei Banken, Versicherungen und vielen anderen privaten Unternehmen abgefragt. Sie erlaubt so nicht nur in der öffentlichen Verwaltung sondern generell in allen Lebensbereichen die einfache Bildung von Profilen. Dieser seit Jahren laufende Prozess wird nun durch das „Registermodernisierungsgesetz“ (Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz – RegMoG), 19/26247) quasi legitimiert.

Natürlich benötigt man in unserem digitalen Zeitalter eindeutige Identifikationsmöglichkeiten, bei Transaktionen im Internet, bei der Authentifizierung zur Nutzung von Dienstleistungen usw. Jedoch müssen diese einigermaßen sicher, transparent und vor Datenmißbrauch geschützt sein. Beides ist die Steuer-ID nicht. Der Einsatz der Steuer-ID in vielfälligsten Anwendungen längst Usus und die Realität hat die Bedenken beiseite gespült.

Nun fehlen noch einige weitere Maßnahmen: <Sarkasmus> Babies bekommen gleich nach der Geburt einen Chip mit ihrer Steuer-ID eingepflanzt – möglichst so, dass der Chip operativ nicht entfernt werden kann. Menschen die keine Steuern zahlen und keine ID haben, werden eingesammelt und in Massentransporten nach z.B. Kamchatka ausgewiesen – außer sie können einen Wohnsitz in einer Millionenvilla am Seeufer belegen. Das Sammeln, Verdichten und Profilieren von Daten mittels der Steuer-ID wird mit der Höchststrafe belegt – einem kostenfreien Werbeplatz im städtischen, kommunalen Portal der lokalen Wirtschaft. Dem Disney-Konzern wird untersagt in einem neuen Monster-Film den Gegner von Godzilla Regmog zu nennen. Und endlich ist die Diskussion um die eID auf dem Personalausweis zu einem sinnvollen Ende gebracht – man weist sich einfach mit seinem Steuerbescheid aus. </Sarkasmus>

Andere Meinungen zum Thema RegMoG?

>

Dr. Ulrich Kampffmeyer

Curriculum auf Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Kampffmeyer

Ein Kommentar zu “Bundestag: Steuer-ID als Personenkennzeichen

  • Bürger-ID
    7. April 2021 um 9:27
    Permalink

    Am 6.4.2021 wurde das Registermodernisierungsgesetz (RegMog), genauer „Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze “ verabschiedet: https://bit.ly/3mnYRCi. Mit ihm kommt die Einführung der Steuer-ID als Identifikationsnummer für alle Bürger. Dieses „veränderungsfeste Ordnungsmerkmal“ soll Verwaltungsdaten eindeutig, DSGVO-konform und sicher der richtigen Person zuordnen können. Die neue Personen-ID (nicht die eID des Personalausweises) soll es auch ermöglichen über das OZG-Portal Dienstleistungen anzubieten, die eine sichere Identifizierung benötigen.  
    Grundidee ist das „Once-Only“-Prinzips, nach dem nicht immer erneut Nachweise erneut vorgelegt werden müssen, wenn sie einmal mit allen Daten erfasst worden sind und zentral zur Verfügung stehen. Letzteres soll auch die Nutzung des OZG-Portals, dass mit der Bereitstellung seiner Diente dem Zeitplan hinterherhinkt, schneller vorangehen.  Ob allerdings das sogenannte „Datenschutzcockpit“, mit dem Bürger überprüfen können sollen, wer welche Daten wann für welchen Zweck ausgetauscht hat, mehr Vertrauen schafft, bleibt abzuwarten. Zunächst ist der Datenaustausch und -abgleich sowieso nur zwischen Behörden geplant, aber andere öffentlich-rechtliche Organisationen und viele privatwirtschaftliche Unternehmen möchten natürlich auch an die IDs und Daten. Grundsätzliche verfassungsschutzrechtliche Bedenken, die z.T. von Datenschutzbehörden wie auch von Datenschutzexperten der Friedrich-Naumann-Stiftung und von Netzpolitik.org vorgebracht werden, sind auch noch nicht ausgeräumt. Mit einem FaQ  versucht das BMI die bestehenden technischen und rechtlichen Bedenken zu entkräften.
    Diese neue ID hat natürlich auch Auswirkungen auf die bisherige Strategie von IDs auf dem neuen Personalausweis, Signaturen und Zertifikate nach eIDAS und andere Identifikationsverfahren wie z.B. Video-Ident. Hier muss sich erst noch einiges sortieren, bevor eine einheitliche Strategie der öffentlichen Verwaltung sich durchsetzt.

    Antwort

Neuen Kommentar verfassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Ich stimme zu, dass die von mir eingegebenen Daten einschließlich der personenbezogenen Daten an PROJECT CONSULT übermittelt und dort zur Prüfung der Freischaltung meines Kommentars verwendet werden. Bei Veröffentlichung meines Kommentars wird mein Name, jedoch nicht meine E-Mail und meine Webseite, angezeigt. Die Anzeige des Namens ist notwendig, um eine individuelle persönliche Kommunikation zu meinem Beitrag zu ermöglichen. Anonyme oder mit falschen Angaben eingereichte Kommentare werden nicht veröffentlicht. Zu Nutzung, Speicherung und Löschung meiner Daten habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Ich versichere, mit meinem Kommentar alle gültigen Vorgaben des Urheberrechts beachtet zu haben. Ich habe keine Bilder, Grafiken, Texte oder Links in meinem Beitrag verwendet, die durch CopyRight, Leistungsschutzrecht oder Urheberrecht geschützt sind. Für den Inhalt meines Kommentars bin ich trotz Prüfung und Freischaltung durch PROJECT CONSULT ausschließlich selbst verantwortlich. Meine Rechte am Beitrag werden bei PROJECT CONSULT nur durch die CC Creative Commons by-nc-nd Vorgaben gewahrt.