PEPPOL nun auch in Deutschland

11. Mai 2018 05:56 Uhr  |  Dr. Ulrich Kampffmeyer  |  Permalink


Im April 2018 hat die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KOSIT) – und damit auch der IT Planungsrat des Bundes – im Rahmen des Steuerungsprojektes eRechnung beschlossen, PEPPOL als Kommunikations- und Transport-Standard für elektronische Rechnungen für die öffentliche Verwaltung in Deutschland einzuführen (http://bit.ly/KOSIT-PEPPOL). Bereits im Oktober 2014 war eine Empfehlung im Rahmen der E-Government-Aktivitäten (18/3074) erfolgt, die nun umgesetzt werden soll. Grundlage ist die verpflichtende EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnungstellung,(2014/55/EU), die bereits am am 26. Mai 2014 in Kraft getreten ist. Zwar betrifft die Richtlinie hauptsächlich Vergabeverfahren größerer Art, ist aber für die elektronische Kommunikation einschließlich der elektronischen Rechnung eine der wichtigsten Grundlagen.

Was ist PEPPOL?

PEPPOL steht für Pan-European Public Procurement OnLine. Es handelt sich um ein EU gefördertes internationales Projekt mit dem Ziel der Standardisierung grenzüberschreitender elektronischer Vergabeverfahren der öffentlichen Hand in der Europäischen Union. Bereits zahlreiche europäische Staaten wie Irland, die Niederlande und andere haben PEPPOL implementiert. Deutschland ist seit Beginn des Projektes in 2008 als Mitglied der Initiative dabei, gehörte aber bisher nicht zu den Vorreitern um es vorsichtig zu sagen. Ein Blick auf die PEPPOL Arbeitsgebiete zeigt, dass es bei PEPPOL um wesentlich mehr als nur die elektronische Rechnung geht: 

  • digitale Signatur nach eIDAS,
  • virtuelle Akte VCD,
  • eKatalog von Dienstleistungen und Produkten,
  • eOrdering für die elektronische Bestellung,
  • eInvoicing einschließlich Zahlungsabwicklung,
  • Architektur von Lösungen und
  • Maßnahmen für die Verbreitung und Akzeptanzschaffung

Die elektronische Rechnung ist nur ein – kleiner – Baustein im Gesamtverfahren einer Vergabe, die von der Planung einer Ausschreibung bis zur Abrechnung und Abnahme reicht. Zu PEPPOL siehe auch die entsprechenden Folien in unseren Vorträgen zum Thema eRechnung 2015, 2016 und 2017 / 2017 sowie unseren PROJECT CONSULT Newsletter und die Diskussionen in unserem Blog. Nach 10 Jahren Anlauf setzt sich nunmehr PEPPOL offenbar durch (aber natürlich gibt es auch wieder eine Öffnungsklausel in Deutschland, die andere Verfahren zulässt).

Im Steuerungsprojekt sollen über die Laufzeit von vier Jahren (1.1.2016 – 31.12.2019) folgende Ziele sichergestellt werden:

  • Koordinierte und fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU für alle öffentlichen Auftraggeber,
  • Ausgestaltung der durch die Europäische Kommission bewusst eingeräumten Spielräume der Mitgliedsstaaten auf rechtlicher, organisatorischer und technischer Ebene,
  • Schaffung einer nationalen verlässlichen Lösung für öffentliche Auftraggeber und Dienstleister der Verwaltung sowie
  • Schaffung einer nationalen verlässlichen Lösung für öffentliche Auftraggeber und Dienstleister der Verwaltung.

Die komplette Umsetzung der der 2014/55/EU ist aber deutlich mehr als nur eRechnung – und bis Ende Ende 2019 ist nicht mehr lange hin 😉
Wann es nun mit PEPPOL in Deutschland richtig losgeht, ist noch offen, da kein Zeitplan vorgelegt wurde. Auch wer und wie die PEPPOL-Infrastruktur und PEPPOL-Dienstleistungen bereitgestellt werden sollen, ist noch offen.

Die EU ist erleichtert

Geradezu erleichtert hat der OpenPEPPOL Secretary General André Hoddevik kommentiert

“We are very pleased with the decision now taken to mandate use of PEPPOL in Germany. KoSIT becomes the 10thPEPPOL Authority, and we look forward to cooperate with them and the market players in Germany on the big task of rolling out PEPPOL in the public sector and beyond in Europe’s biggest economy”. 
Moving forward, the next steps will be to setup the German PEPPOL Authority and map the XRechnung CIUS into a German rule set in the PEPPOL BIS Billing 3.0 CIUS. In preparation for the planned October decision on setting the timeline and conditions for using and joining the PEPPOL eDelivery Network, KoSIT will involve German stakeholders in the process.

Deutschland ist als mit wichtigste und größte Wirtschaftsnation der EU ausschlaggebend ob sich solche Standards durchsetzen. Es besteht also Hoffnung für eine europäische Nutzung solcher Standards rund um die elektronische Rechnung, das Beschaffungswesen, den Informationsaustausch und eIDAS. Wenn man angesichts populistischer Aussagen kontra die EU Argumente für den Nutzen eines gemeinschaftlichen Europas sucht – das Zusammenwirken der öffentlichen Verwaltungen und der Wirtschaft durch Standards kann nicht hoch genug gewertet werden.

ZUGFeRD in der öffentlichen Verwaltung am Ende?

Wichtig für die Diskussion um das „richtige“ Rechnungsaustausch-Format (in Deutschland XRechnung versus ZUGFERD/Factur-X) ist die Aussage des Steuerungsprojektes: „Eine elektronische Rechnung im Sinne der Richtlinie ist ein strukturierter Datensatz„. Dies zielt natürlich gegen das hybride Format ZUGFeRD. Zumindest in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland wird sich somit XRechnung als reines XML-Datenformat nach EN 16931 durchsetzen. Dies wird auch auf den privatwirtschaftlichen Bereich ausstrahlen, da Unternehmen ja Rechnungen an die öffentliche Verwaltung stellen wollen und diese ab Ende 2019 zunehmend in XRechnung-Format eingereicht werden müssen.

 

Dr. Ulrich Kampffmeyer

Curriculum auf Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Kampffmeyer

Ein Kommentar zu “PEPPOL nun auch in Deutschland

  • Bitte keine deutschen oder föderale Sonderlocken
    11. Mai 2018 um 10:01
    Permalink

    Wir brauchen in Deutschland das Verständnis dafür, dass Regelwerke die Digitalisierung immer beeinflussen. Nationale oder noch schlimmer föderale Sonderlocken bei Methoden und Verfahren wirken als Verhinderer oder auf neuhochdeutsch „Showstopper“. Alle öffentlichen Gremien, die Politik, die Verbände müssen das nicht nur verstehen, sondern es als Vorgabe mit „Richtlinienkompetenz“ konsequent und sofort einfordern.

    Antwort

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